Altersrente in der Ukraine 2025: Anforderungen an die Versicherungserfahrung
< p >Das Renteneintrittsalter hängt von der Dauer der Erwerbstätigkeit ab gezahlte Versicherungsprämien. Dieser Zeitraum wird als Versicherungszeitraum bezeichnet.
ICTV Facts hat herausgefunden, welche Dienstzeit für die Gewährung einer Altersrente in der Ukraine im Jahr 2025 erforderlich ist und wie sich diese bis 2028 ändern wird.
Wer kann im Jahr 2025 die Rente erreichen?
Das Rentenalter in der Ukraine im Jahr 2025 kann je nach Versicherungsdauer schwanken. Nach geltendem Recht haben Ukrainer Anspruch auf eine Rente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Versicherungserfahrung verfügen.
Aktuell im Auge behalten
In der Ukraine ist es möglich, nicht nur mit 65, sondern auch früher in Rente zu gehen. Das Alter, in dem eine Person Rentenzahlungen erhalten kann, hängt von der Länge ihrer Versicherungszeit ab – das heißt, der Zeitraum, in dem er offiziell gearbeitet und die entsprechenden Beiträge gezahlt hat.
Versicherungserfahrung für die Rente 2025:
- Wer mindestens 32 Jahre Versicherungserfahrung hat, kann mit 60 Jahren in Rente gehen;
- Wer mindestens 22 Jahre Versicherungserfahrung hat, kann mit 63;
- Mit 65 Jahren werden Rentenzahlungen an Personen vergeben, die über 15 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Wenn eine Person im Jahr 2024 das 60., 63. oder 65. Lebensjahr erreicht, aber im Jahr 2025 eine Rente beantragt, ist für die Beantragung ein Jahr weniger Versicherungszeit erforderlich als in den Voraussetzungen angegeben.
Rententabelle Rente in den Jahren 2025–2028
Bis 2028 wird die Mindestanforderung an Versicherungserfahrung für den Ruhestand jedes Jahr um ein Jahr erhöht.
Anzahl der Jahre an Erfahrung für Rente mit 60:
- vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 müssen Sie mindestens 32 Jahre Erfahrung haben;
- vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 erhöht sich die Mindesterfahrung auf 33 Jahre;
- vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 sind mindestens 34 Jahre erforderlich, um in den Ruhestand zu gehen;
- ab dem 1. Januar 2028 ist die Anforderung für Versicherungswesen beträgt die Berufserfahrung 35 Jahre.
li>