Das Ministerkabinett schlägt vor, Gefangenen das vorübergehende Verlassen der Kolonie zu gestatten: unter welchen Bedingungen

Das Ministerkabinett schlägt vor, Gefangenen das vorübergehende Verlassen der Kolonie zu gestatten: unter welchen Bedingungen

< p>Die Regierung der Ukraine hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es einigen Gefangenen ermöglicht, die Kolonie vorübergehend zu verlassen, wenn ein naher Verwandter stirbt oder schwer erkrankt.

Dies gab der Regierungsvertreter in der Werchowna Rada Taras Melnichuk bekannt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um das Dokument „Über Änderungen des Artikels 111 des Strafgesetzbuches der Ukraine im Zusammenhang mit“ handelt die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Ukraine vom 20. Dezember 2023 Nr. 11-р(ІІ)/2023&#8221 .

Derzeit wird

Der Gesetzentwurf über das vorübergehende Verlassen von Kolonien durch Gefangene

geprüft

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gefangene die Kolonie unter klar definierten Umständen verlassen können und die Aufenthaltsdauer außerhalb der Strafanstalt nicht länger als eine Woche beträgt.

Was die Umstände angeht, heißt es in dem Dokument insbesondere bei Tod oder schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen. Unter diesen Bedingungen kann die verurteilte Person für einen Zeitraum von höchstens sieben Tagen außerhalb der Kolonie auf dem Territorium der Ukraine reisen, mit Ausnahme der vorübergehend besetzten ukrainischen Gebiete, wobei die für die Hin- und Rückreise erforderliche Zeit (nicht mehr als drei) nicht mitgerechnet wird Tage).

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf diese Möglichkeit nur für Gefangene vor, die in Justizvollzugskolonien mit minimaler und mittlerer Sicherheit und leichten oder allgemeinen Haftbedingungen festgehalten werden. Dies gilt auch für Sozialrehabilitierungsbereiche.

Was andere Kategorien von Gefangenen betrifft, so sieht der Gesetzentwurf vor, ihnen die Reise außerhalb der Justizvollzugskolonie auf dem Territorium der Ukraine für einen Zeitraum von höchstens einem Tag zu gestatten, nicht jedoch einschließlich der für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeit, die ebenfalls nicht mehr als drei Tage beträgt.

Das Dokument sieht außerdem vor, dass Verurteilte, die für 7 Tage freigelassen werden sollen, selbstständig zu ihrem Gefängnis gelangen können Ziel und in die entgegengesetzte Richtung. Was andere Kategorien von Gefangenen betrifft, werden sie von Gefängniswärtern begleitet.

Gleichzeitig müssen die Kosten der Kolonie, die mit der Bereitstellung kurzfristiger Reisen für Sträflinge verbunden sind, von den Sträflingen selbst getragen werden Verwandte oder andere Personen.

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