Wird aufgrund einer Geldbuße der TCC ein Vollstreckungsverfahren eröffnet – so finden Sie es heraus

Wird ein Vollstreckungsverfahren wegen einer Geldbuße der TCC eröffnet – so finden Sie das heraus

Ukrainer, die von TCC und SP eine Geldstrafe erhalten haben, können über ASIP online herausfinden, ob gegen sie ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde. Dazu müssen Sie nicht die zuständige Stelle des staatlichen Exekutivdienstes aufsuchen.

So erfahren Sie, ob ein Vollstreckungsverfahren wegen einer Geldbuße des TCC eröffnet wurde

Nach Angaben des Justizministeriums lohnt es sich, das Automatisierte System für Vollstreckungsverfahren (ASIP) zu nutzen.

Auf der Website können Sie sich im Falle einer Geldbuße über den Fortgang des Vollstreckungsverfahrens informieren der TCC. Die Suche erfolgt nach Ihrem Nachnamen und Vornamen.

Jetzt wird gesucht

In ASIP erfolgt die Registrierung von Führungsdokumenten, Produktionsdokumenten und alle Aktionen werden aufgezeichnet.

Automatisiertes System für Vollstreckungsverfahren — Dies ist ein Computerprogramm, das die Erfassung, Speicherung, Buchhaltung, Suche, Zusammenfassung, Bereitstellung von Informationen über Vollstreckungsverfahren, die Bildung eines einheitlichen Schuldnerregisters und den Schutz vor unbefugtem Zugriff ermöglicht.

Zugriff auf Informationen aus dem Das Justizministerium der Ukraine stellt ein automatisiertes System für Vollstreckungsverfahren zur Verfügung, das eine individuelle Zugangskennung auf Ihrer Website verwendet.

Informationen in ASIP enthalten Informationen über den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Die Datensuche auf der Website erfolgt anhand der folgenden Parameter:

  • Nachname, Vorname, Vatersname;
  • Tag, Monat, Geburtsjahr des Schuldners & #8212; Einzelperson und Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden) des Antragstellers — Einzelperson;
  • Name, Identifikationscode im Unified State Register of Legal Entities, Individuals — Unternehmer und öffentliche Organisationen für eine juristische Person — Schuldner und Kläger;
  • Anzahl der Vollstreckungsverfahren.

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