Selenskyj unterzeichnete ein Dekret über die Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters am Verfassungsgericht
< p>Der Präsident der Ukraine, Wladimir Selenskyj, unterzeichnete ein Dekret, das die Frage der wettbewerblichen Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters des Verfassungsgerichts im Verhältnis zu den vom Staatsoberhaupt ernannten Personen regelt.
< h2>Auswahl von Kandidaten für das Verfassungsgericht
Der Text des Dekrets Nr. 139/2024 zur Frage der kompetitiven Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters des Verfassungsgerichts der Ukraine wurde auf der Website veröffentlicht Büro des Präsidenten am 29. Februar.
Dem Dokument zufolge ist es notwendig, die Verordnungen über die Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters des Verfassungsgerichts der Ukraine in Bezug auf die vom Verfassungsgericht der Ukraine ernannten Personen zu genehmigen Präsident.
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Gleichzeitig ist es notwendig, eine Wettbewerbskommission zu bilden, um eine wettbewerbsfähige Auswahl von Kandidaten für die Position des Richters des Verfassungsgerichts der Ukraine durchzuführen und deren persönliche Zusammensetzung zu genehmigen.
Die Aufgabe der Wettbewerbskommission ist es, die Durchführung der wettbewerblichen Auswahl von Kandidaten für die Position des Richters am Verfassungsgericht sicherzustellen.
Das neue Dekret Nr. 139/2024 tritt in Kraft am Tag seiner Veröffentlichung, gemäß dem Text des vom Präsidenten unterzeichneten Dokuments.
Was nicht mehr gültig ist
Dekret Nr. 167/2021 vom 20. April 2021 am Die Wettbewerbskommission zur Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters des Verfassungsgerichts der Ukraine in Bezug auf vom Präsidenten der Ukraine ernannte Personen ist nun nicht mehr in Kraft.
Auch das Dekret vom 17. August 2021 wurde für ungültig erklärt Nr. 365/2021 Fragen des Wettbewerbs um die Auswahl von Kandidaten für das Amt des Richters des Verfassungsgerichts in Bezug auf vom Präsidenten der Ukraine ernannte Personen.
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