Die Rada verabschiedete ein allgemeines Gesetz zum Lobbying

Die Rada hat ein allgemeines Gesetz zum Lobbying verabschiedet

Die Werchowna Rada Mit den Stimmen von 236 Volksabgeordneten wurde der Gesetzentwurf Nr. 10337 zum Lobbying als Ganzes angenommen, was eigentlich die letzte Forderung der Europäischen Kommission für den EU-Beitritt der Ukraine ist.

Volksabgeordneter Jaroslaw Dies teilte Zheleznyak mit.

Ihm zufolge wird das Gesetz erst zwei Monate nach der Inbetriebnahme des Transparenzregisters der NAPC in Kraft treten, spätestens jedoch am 1. Januar 2025.

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Am 10. Januar verabschiedete das Parlament in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Integritätslobbyarbeit.

Gesetz zur Lobbyarbeit

Zweck des Gesetzentwurfs — Gewährleistung des rechtlichen Rahmens für Lobbying in der Ukraine im Einklang mit internationalen Praktiken und Standards, gesetzliche Regelung der Interaktion von Beamten öffentlicher Behörden, lokaler Regierungen mit interessierten Parteien und Lobbying-Subjekten, Einrichtung transparenter Mechanismen zur Gewährleistung ihrer Aktivitäten und Beamten.

< p>Das Dokument definiert die Terminologie im Bereich Lobbying, die Rechte und Pflichten der Lobbying-Subjekte, Methoden der Einflussnahme und Regeln ethischen Verhaltens.

Das Gesetz sieht außerdem die Schaffung eines Transparenzregisters vor, das Inhaber und Verwalter ist die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention, Eintragungsverfahren in dieses Register und Ausschlüsse daraus, Berichterstattung der Lobbying-Einheit sowie Mechanismen zur Überwachung der Aktivitäten von Lobbying-Einheiten durch Überwachung der Einhaltung der Gesetzgebung zu Lobbying-Fragen .

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