Neues Mobilisierungsgesetz: Wer hat Anspruch auf Aufschub?

Neues Mobilisierungsgesetz: Wer hat das Recht auf Aufschub

< p>Gestern, am 25. Dezember, hat die Regierung der Werchowna Rada einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Fragen der Mobilisierung, der Militärregistrierung und des Militärdienstes vorgelegt.

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere Änderungen hinsichtlich der Aufschiebung der Wehrpflicht zum Militär Dienst bei Mobilmachung.< /p>

Welche Kategorien von Bürgern haben das Recht auf einen Aufschub — im ICTV Facts-Material.

Ich schaue mir gerade

Gesetzentwurf Nr. 10378 an, der davon ausgeht, dass Folgendes von der Mobilmachung zurückgestellt wird:

  • Personen, die eine Ehefrau (Ehemann) aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung der Gruppe I oder II und/oder einen ihrer Eltern bzw. die Eltern des Ehegatten (Ehemann) aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung der Gruppe I oder II haben, sofern diese Personen mit Personen mit Behinderungen haben einen Wehrpflichtigen mit der Betreuung ihrer Angehörigen beauftragt;
  • Personen, die Vormund einer vom Gericht als geschäftsunfähig anerkannten Person mit einer Behinderung der Gruppe I oder II sind;
  • Familienmitglieder des ersten Verwandtschaftsgrades einer Person mit einer Behinderung der Gruppe I, die sich ständig um die Person mit einer Behinderung der Gruppe I kümmern (nicht mehr als ein Familienmitglied), sofern diese Personen mit Behinderungen dies getan haben eine wehrpflichtige Person zu ihrer Betreuung gewählt;
  • Familienangehörige des ersten Verwandtschaftsgrades einer Person mit einer Behinderung der Gruppe II oder einer Person, die nach dem Beschluss einer medizinischen und sozialen Expertenkommission oder einer medizinischen Beratungskommission einer Gesundheitseinrichtung ständiger Pflege bedarf, sind in ständiger Pflege tätig für diese Personen (höchstens ein Familienmitglied), sofern diese Menschen mit Behinderungen eine wehrpflichtige Person zur Betreuung ausgewählt haben;
  • Frauen in Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie wenn das Kind für die durch ein ärztliches Gutachten festgelegte Dauer häuslicher Pflege bedarf, höchstens jedoch bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres;
  • schwangere Frauen;
  • nur aktuelle Volksabgeordnete der Ukraine und Abgeordnete der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim;
  • Bewerber für eine berufliche (berufliche), berufsvorbereitende und höhere Ausbildung, die in Vollzeit- oder dualen Bildungsformen studieren und ein höheres Bildungsniveau als zuvor in einer Fachrichtung (Fachrichtung) erhalten;
  • Doktoranden, die in Vollzeit- oder dualen Studiengängen studieren;
  • wissenschaftliche und wissenschaftlich-pädagogische Mitarbeiter von Institutionen der höheren und beruflichen Vorhochschulbildung, wissenschaftlichen Institutionen und Organisationen mit akademischem Titel und/oder wissenschaftlichem Abschluss sowie Lehrkräfte von Institutionen der professionellen Vorhochschulbildung, beruflicher (Berufs-)Bildung, Institutionen der allgemeinen Sekundarbildung, sofern sie an ihrem Hauptarbeitsplatz Vollzeit in Einrichtungen der höheren oder beruflichen Vorhochschulbildung, wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, Einrichtungen der beruflichen (beruflichen) oder allgemeinen Sekundarbildung tätig sind.

Außerdem unterliegen sie während der Mobilisierung nicht der Wehrpflicht:

  • innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Entlassung aus dem Militärdienst die Wehrpflichtigen, die während der gesetzlichen Kriegsordnung Wehrdienst geleistet haben und aus dem Dienst in die Reserve entlassen wurden. Solche Personen können mit ihrer Zustimmung während der festgelegten Frist zum Militärdienst einberufen werden;
  • die Wehrpflichtigen aus dem Kreis der Bürger, die im Militärdienst gedient haben und im Zusammenhang mit ihrem Militärdienst aus dem Dienst in die Reserve entlassen wurden Befreiung aus der Gefangenschaft. Solche Personen können mit ihrer Zustimmung zum Militärdienst einberufen werden;
  • innerhalb von sechs Monaten Wehrpflichtige aus dem Kreis der Bürger, die während des Kriegsrechts aus dem Militärdienst entlassen wurden.

< p>Der Gesetzentwurf legt außerdem fest, dass Beamte, Angestellte des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine, des staatlichen Exekutivdienstes der Ukraine und der Staatsanwaltschaft keinen Anspruch auf einen Aufschub von der Wehrpflicht haben.

Die Der Gesetzesentwurf muss noch in der Werchowna Rada geprüft werden, sodass einige Regierungsvorschläge möglicherweise geändert werden.

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