An wen werden Zahlungen an Binnenvertriebene ab dem 1. Januar 2024 eingestellt?

An wen werden Zahlungen an Binnenvertriebene ab dem 1. Januar 2024 gestrichen

Lebensunterhaltshilfe für Binnenvertriebene ist vorübergehend und wird den Bürgern gewährt, die sie am meisten benötigen. Werden Zahlungen an Binnenvertriebene ab Januar 2024 gestrichen und an wen genau? Lesen Sie unseren Artikel.

Werden Zahlungen an Binnenvertriebene ab dem 1. Januar 2024 gestrichen?

Das teilt das Ministerium für Sozialpolitik mit Alle Binnenvertriebenen, die jetzt in Not sind, erhalten Hilfe und werden diese auch im nächsten Jahr weiterhin erhalten. Die Förderung verlängert sich automatisch um 6 Monate, also vom 1. August 2023 bis zum 31. Januar 2024. Die Höhe der Hilfe für alle in der Ukraine lebenden Personen, die Binnenvertriebene sind, beträgt 2.000 UAH, für Menschen mit Behinderungen und Kinder – 3.000 UAH.

Bei der Berechnung der Hilfeleistung werden der ständige Aufenthalt der Person in der Ukraine, jedoch nicht in ihrer Heimatstadt, sowie ihre finanzielle Situation berücksichtigt.

Jetzt im Auge behalten

Im nächsten Jahr wird die Hilfe automatisch für diejenigen Ukrainer verlängert, deren finanzielle Die Situation erfordert zusätzliche Unterstützung und wird für Personen gestrichen, deren finanzielle Situation es ihnen ermöglicht, erhebliche Ausgaben ohne staatliche Unterstützung zu tätigen.

Außerdem werden Barzahlungen nicht auf Personen ausgeweitet, die:

    < li>Aufenthalt im Ausland für mehr als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage ohne berechtigte und dokumentierte Gründe.

Personen, die sich auf einer Geschäftsreise, einer Behandlung oder Rehabilitation, einer Kinderkrankenpflege oder einem Praktikum befinden, können Zahlungen auch im Ausland erhalten. Diese Punkte müssen dokumentiert werden.

  • sind im Gefängnis oder wurden wegen Kollaboration verurteilt.
  • sind Binnenvertriebene, die an ihren Wohnort zurückgekehrt sind.
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An wen werden Zahlungen an Binnenvertriebene im Jahr 2024 gestrichen

Gemäß dem Beschluss des Ministeriums für Sozialpolitik werden Barzahlungen für Personen gestrichen, deren finanzielle Lage es ihnen ermöglicht, bedeutende Einkäufe und Investitionen zu tätigen.

Zahlungen an Binnenvertriebene werden im Jahr 2024 für Bürger gestrichen, die:< /p>

  • Sie haben ein Grundstück, eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück im Wert von mehr als 100.000 UAH gekauft (mit Ausnahme von Wohnungen, die auf Kosten des Staates oder des lokalen Budgets bezogen wurden);
  • ein neues Fahrzeug gekauft haben, seit dessen Produktionsjahr weniger als 5 Jahre vergangen sind (mit Ausnahme von Autos, die von Freiwilligen gekauft und für die Bedürfnisse der Streitkräfte der Ukraine gespendet wurden);
  • eine eigene Wohnung mit einem haben Fläche von mehr als 13,65 Quadratmetern. m pro Familienmitglied in Gebieten, in denen es keine aktiven (möglichen) Feindseligkeiten gibt oder die nicht besetzt sind;
  • gekaufte Fremdwährungen für einen Gesamtbetrag von mehr als 100.000 UAH (mit Ausnahme von Währungen, die von Wohltätigkeitsorganisationen erhalten wurden oder gekauft, um medizinische, soziale, pädagogische Dienstleistungen zu bezahlen) sowie Bankmetalle;
  • über ein Guthaben auf einem Bankkonto in Höhe von insgesamt mehr als 100.000 UAH verfügen.

Wenn auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung von Binnenvertriebenen durch staatliche Register eine Entscheidung über die Beendigung der Bargeldhilfe getroffen wird, wird die Person darüber per E-Mail, Telefonanruf oder elektronischer Benachrichtigung über das Einheitliche Informationssystem der sozialen Sphäre informiert (USISS).

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Einzelheiten zur Resolution Nr. 709 des Ministerkabinetts vom 11. Juli 2023 zur Unterstützung von Binnenvertriebenen finden Sie hier.

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