Das Verfassungsgericht Georgiens hat den Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsidentin Salome Zurabischwili zugelassen

Das Verfassungsgericht von Georgien hat den Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen Präsidentin Salome Surabishvili zugelassen. /></p>
<p>Das Verfassungsgericht hat den Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen Salome Surabischwili zugelassen<strong _ngcontent-sc94>Am Montag, dem 16. Oktober, erkannte das Verfassungsgericht Georgiens die Arbeitsreise von Präsidentin Salome Zurabischwili durch Europa als Verstoß an und erlaubte die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens. Die Entscheidung wurde von sechs Gerichtsmitgliedern unterstützt, drei waren dagegen.</strong></p>
<p>Das Verfassungsgericht erörterte drei Tage lang diesen Verfassungsvorschlag der Regierungspartei „Georgischer Traum“. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts von Georgien, Merab Turava, erklärte, dass die Schlussfolgerung endgültig sei und keiner Berufung oder Revision unterliegt.</p>
<p>„Die Präsidentin von Georgien, Salome Zurabishvili, am 31. August 2023 während ihrer Arbeitsbesuche im Ausland Am 1. und 6. September übte sie ihre Vertretungsbefugnisse im Bereich der Außenbeziehungen ohne Zustimmung der Regierung Georgiens aus und verstieß damit gegen die Bestimmungen von Artikel 52 Unterabsatz „a“ der Verfassung Georgiens. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dies ein Verstoß sei der Verfassung im Sinne von Artikel 48 der Verfassung von Georgia“, sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts von Georgia.< /p></p>
<p>Nach der entsprechenden Entscheidung des Verfassungsgerichts Georgiens wird die Frage der Amtsenthebung des Präsidenten an das Parlament weitergeleitet. Die regierende Partei „Georgischer Traum“ könnte eine Abstimmung zur Amtsenthebung Surabischwilis einleiten. Für die Genehmigung sind 100 Stimmen erforderlich.</p>
<h2 class=Was dem vorausging

  • Die georgische Präsidentin Salome Zurabischwili besuchte Deutschland, diese Reise wurde jedoch nicht angenommen von der Regierung. Dies sorgte bei der führenden Partei „Georgischer Traum“ für Empörung. Deshalb kündigten sie am 1. September die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten an.
  • Salome Surabischwili versicherte, dass die Europatournee, die sie für September bis November geplant hatte und die die Partei nicht bestätigen wollte, dem Land helfen würde auf dem Weg zur Integration in die EU. Wir sprechen über Besuche in Deutschland, der Schweiz, Polen, Belgien, Dänemark, Bulgarien und der Tschechischen Republik.
  • Beachten Sie, dass der georgische Präsident die Ukraine am 22. und 24. August zum ersten Mal seit dem besuchen wollte Beginn der groß angelegten Invasion. Das georgische Parlament stimmte dieser Entscheidung jedoch nicht zu.

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