Einige Vertriebene werden Zahlungen stornieren: Was sich für Binnenvertriebene im September ändern wird

Einige der Vertriebenen werden Zahlungen stornieren: Was sich für Binnenvertriebene im September ändern wird< /p> < p>Ab dem 1. September 2023 erhalten einige Binnenvertriebene (IDPs) kein Geld mehr vom Staat.

Änderungen im Verfahren zur Zuweisung und Verlängerung der Unterbringungszahlungen für Binnenvertriebene sind vorgesehen durch Regierungserlass Nr. 709, der am 15. Juli in Kraft trat.

Alsoab dem 1. September 2023 diejenigen Binnenvertriebenen, die nach der Annahme des Beschlusses:

Wenn Sie jetzt

  • ein neues Fahrzeug gekauft haben, verlieren Sie den Anspruch auf Zahlungen, die weniger als 5 Jahre alt sind (mit Ausnahme von Autos, die von Freiwilligen gekauft und für die Verteidigung des Landes gespendet wurden).
  • hat ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus im Wert von mehr als 100.000 UAH gekauft (mit Ausnahme von Wohnraum, der auf Kosten des Staates oder des lokalen Budgets bezogen wurde);
  • hat mehr als 100.000 UAH auf einem Depotkonto Konto;
  • < li>gekaufte Fremdwährungen sowie Bankmetalle in Höhe von mehr als 100.000 UAH (mit Ausnahme von Geldern, die von Wohltätigkeitsorganisationen erhalten wurden, Währungen, die zur Bezahlung medizinischer, sozialer und pädagogischer Dienstleistungen gekauft wurden);< /li>

  • besitzt Wohnungen in Gebieten, in denen es keine aktiven Feindseligkeiten gibt oder die nicht vorübergehend bewohnt sind (wenn sie eine Fläche von mehr als 13,65 m² pro Familienmitglied haben).

Wenn, Auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion beschließen sie, die Zahlungen einzustellen, die Binnenvertriebenen werden darüber informiert.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit kann der Bürger gegen eine solche Entscheidung der Sozialversicherungsbehörde Berufung einlegen und Belege vorlegen und erhalten weiterhin Zahlungen.

Der Rest der Binnenvertriebenen erhältautomatisch weiterhin Zahlungen.Alle in der Ukraine lebenden Binnenvertriebenen erhalten Unterstützung in Höhe von:

  • 3.000 UAH — für Menschen mit Behinderungen und Kinder;
  • 2.000 UAH — für andere Personen.

Ausgenommen sind Bürger, die sich ohne triftigen Grund länger als 30 Kalendertage hintereinander im Ausland aufhalten; tatsächlich an den verlassenen Wohnort zurückgekehrt; verbüßen Strafen an Orten des Freiheitsentzugs; wurden wegen Verbrechen gegen die Grundlagen der nationalen Sicherheit der Ukraine verurteilt.

Ukrainer können Zahlungen vom Staat beantragen:

  • die aus Gebieten gezogen sind, in denen Feindseligkeiten stattfinden (waren) dauerhaft oder vorübergehend von der Russischen Föderation besetzt (die Liste wird vom Ministerium für Reintegration genehmigt);
  • deren Wohnungen aufgrund des Krieges zerstört oder unbewohnbar sind.

Hilfe wird auch einem Kind gewährt, das nach seiner Vertreibung geboren wurde.

Ab dem 1. September 2023 erfolgen Zahlungen an Binnenvertriebene am 15. und 28. eines jeden Monats.

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