Kolomoisky erhielt einen neuen Verdacht wegen Unterschlagung von 5,8 Milliarden Hrywnja – SBU

Kolomoisky erhielt einen neuen Verdacht wegen Unterschlagung von 5,8 Milliarden UAH – SBU

Der ukrainische Oligarch Igor Kolomoisky wurde über einen neuen Verdacht für die illegale Beschlagnahmung von 5,8 Milliarden UAH im Zeitraum 2013-2014 informiert.

Nach Angaben des Sicherheitsdienstes der Ukraine, des Büros für wirtschaftliche Sicherheit und des Amtes von Generalstaatsanwalt Kolomoisky gründete eine Gruppe, die aus Mitarbeitern der Bank bestand, deren Gründer und Anteilseigner er war.

In den Jahren 2013 und 2014 erlaubten Mitglieder dieser Gruppe Kolomoisky angeblich, systematisch fiktive Geldspenden zu leisten Die Kasse der Bank, obwohl tatsächlich keine Beiträge von der Bank eingegangen sind.

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Dann sind diese “Beiträge” wurden Kolomoiskys persönlichem Konto gutgeschrieben und wurden zu echten Sachmitteln. Den Ermittlern zufolge erhielt der Oligarch dadurch 5,8 Milliarden UAH, was damals mehr als 700 Millionen US-Dollar entsprach.

Kolomoisky nutzte diese Mittel für Geschäftsaktivitäten, um virtuelle Vermögenswerte zu legalisieren. Insbesondere. Er vergab Kredite, bezahlte damit die Kredite der von ihm kontrollierten Unternehmen, transferierte sie ins Ausland, ließ sie auszahlen und in Bankfilialen abheben.

Kolomoisky erhielt neuen Verdacht wegen Unterschlagung von 5,8 Milliarden UAH — SBU

< p id ="caption-attachment-5042388" class="wp-caption-text">Foto: SBU

Nach Angaben des SBU wurde ihm ein zusätzlicher Verdacht gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Ukraine mitgeteilt:

  • h. 3 EL. 27, Teil 3 Kunst. 28, Teil 2 Kunst. 200 (Illegale Handlungen mit Überweisungsbelegen, Zahlungskarten und anderen Zugangsmitteln zu Bankkonten, elektronischem Geld, Geräten zu deren Herstellung);
  • ch. 3 EL. 27, Teil 5 Kunst. 191 (Beschlagnahmung fremden Eigentums durch einen Beamten unter Missbrauch seiner Amtsstellung, begangen durch eine organisierte Gruppe, in besonders großem Umfang);
  • ch. 3 EL. 27, Teil 3 Kunst. 209 (Legalisierung von Erträgen aus Straftaten).

Die notwendigen Maßnahmen werden nun ergriffen, um alle Umstände illegaler Aktivitäten zu ermitteln und die Täter vor Gericht zu stellen. Die vorgerichtlichen Ermittlungen dauern an.

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