Das Gericht verlängerte die Zurückhaltungsmaßnahme gegen Metropolit der UOC-Abgeordneten Pavel Lebed

Gericht verlängerte die Zurückhaltungsmaßnahme für UOC-Abgeordneter Metropolit Pavel Lebed

Das Solomensky-Bezirksgericht in Kiew verlängerte die Laufzeit der Verpflichtungen für Pawel Lebed (Pascha Mercedes) um einen Monat.

Suspilne schreibt darüber und bezieht sich dabei auf den Anwalt des ehemaligen Gouverneurs der Lavra, Nikita Tschekman.

Nach Angaben des Anwalts forderte der Staatsanwalt außerdem, dem Metropoliten eine zusätzliche Verpflichtung aufzuerlegen, nämlich ein Besuchsverbot für das Kiewer Höhlenkloster, doch das Gericht lehnte die Berufung ab.

Wir erinnern daran, dass die SBU Metropolit Pavel am 1. April den Verdacht wegen Anstiftung zu religiösem Hass (§ 161 Abs. 1 des Strafgesetzbuches) und der Rechtfertigung und Leugnung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (Teil 1) erhoben hat Artikel 43 2 des Strafgesetzbuches). In seinem Haus wurden Durchsuchungen durchgeführt.

Am 14. Juli änderte das Solomensky-Bezirksgericht in Kiew die Maßregel für die Unterbringung des Metropoliten von Hausarrest auf Inhaftierung mit einer alternativen Kaution von 33,3 Millionen UAH. Ein Vertreter einer religiösen Organisation sollte bis zum 14. August in einer Untersuchungshaftanstalt bleiben.

Und Anfang August wurde Metropolit Pawel (Pjotr ​​Lebed) aus der Haft entlassen. Für ihn wurde eine Anzahlung in Höhe von 33,3 Mio. UAH geleistet.

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