In den Pool von Putins Propagandisten aufgenommen: SBU meldete den Verdacht einem anderen „Militärkorrespondenten“ der Russischen Föderation

Teil des Pools von Putins Propagandisten: Der SBU meldete den Verdacht eines anderen „Kommandanten“ der Russischen Föderation“/></p>
<p>Der Sicherheitsdienst hat eine Beweisbasis gegen den Propagandisten der unter sanktionierten Fernsehsender Russland-1 und Russland-24, Kollaborateur Andrey Rudenko, gesammelt, der die bewaffnete Aggression öffentlich rechtfertigt der Russischen Föderation.</p>
<p>Dies wurde von <b>< /b> SBU gemeldet.</p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte zum sogenannten Pool russischer Journalisten gehört Präsident Wladimir Putin und lobt regelmäßig die aggressive Politik des Kremls.</p>
<p>Seit Beginn des umfassenden Krieges erfüllt Rudenko die Aufgabe Moskaus als „Kommandant“ des Kremls. zentrale Fernsehsender der Russischen Föderation in den vorübergehend besetzten Gebieten der Region Donezk.</p>
<p>Dort bereitet er Geschichten vor und macht „Live-Übertragungen“, in denen er versucht, ukrainische Verteidiger zu diskreditieren, und gibt auch verzerrte Informationen über die Lage an der Ostfront.</p>
<p>Außerdem auf seinem Als er seinen eigenen Telegram-Kanal mit einem Gesamtpublikum von mehr als 300.000 Nutzern hatte, forderte der Propagandist einen baldigen “Beitritt” vorübergehend besetzten Teil der Ukraine in die Russische Föderation.</p>
<p>Der Untersuchung zufolge war Rudenko bereits 2014, als er in Donezk lebte, einer der ersten, der die Besetzung der Stadt unterstützte. Zu dieser Zeit äußerte er aktiv seine eigenen kremlfreundlichen Ansichten bei Straßenaktionen und vor russischen Medienkameras.</p>
<blockquote>
<p>— Anschließend wurde er in den Stab „Sonderkorrespondenten“ aufgenommen. die Kreml-Medienholding VGTRK, wo er an der Vorbereitung maßgeschneiderter und inszenierter Geschichten aus dem vorübergehend eroberten Donbass beteiligt war. Die vom Sicherheitsdienst eingeleiteten Untersuchungen bestätigten die Tatsachen subversiver Aktivitäten des Angeklagten zugunsten des Aggressorlandes, — heißt es im Bericht.</p>
</blockquote>
<p>Auf der Grundlage der gesammelten Beweise informierten die SBU-Ermittler Rudenko über den Verdacht gemäß drei Artikeln des Strafgesetzbuchs der Ukraine:</p>
<ul>
<li>ch. 2 EL. 110 (Eingriff in die territoriale Integrität und Unverletzlichkeit der Ukraine);</li>
<li>ch. 3 Kunst. 436-2 (Rechtfertigung, Anerkennung der Rechtmäßigkeit, Leugnung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Verherrlichung ihrer Teilnehmer);</li>
<li>ch. 6 Kunst. 111-1 (Kollaborationsaktivität).</li>
</ul>
<p>Da sich der Angreifer in Russland und im vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine befindet, werden umfassende Maßnahmen ergriffen, um ihn vor Gericht zu stellen.</p>
<p> < /p></p></p>
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