Welche Kategorien von Männern unterliegen nicht der Mobilisierung: eine vollständige Liste

Welche Kategorien von Männern unterliegen nicht der Mobilisierung: eine vollständige Liste

Das Kriegsrecht wurde in der Ukraine bis zum 18. August 2023 verlängert, was bedeutet, dass die allgemeine Mobilisierung fortgesetzt wird. Allerdings unterliegen nicht alle Kategorien von Männern der Mobilisierung.

Nach den Gesetzen der Ukraine „Über Mobilisierungsausbildung und Mobilisierung“ und „Über Militärdienst und Militärdienst“ unterliegen nicht alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren der Wehrpflicht. Welche Kategorien von Männern nicht aufgerufen werden können – informiertChannel 24.

Wer unterliegt nicht der Mobilisierung

Es gibt mehrere Kategorien von Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, dienicht zum Militärdienst eingezogen werden können. Darunter:

  • Personen, die in Behörden, kritischen Unternehmen und Organisationen tätig sind;
  • Männer, die aus Gesundheits- oder Altersgründen nicht für den Militärdienst geeignet sind;
  • Ukrainer, die als Vormund für Personen sorgen, die ständiger Pflege bedürfen .

Personen, diesich um Kinder kümmern, unterliegen ebenfalls nicht der Mobilisierung. Dies gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Dabei handelt es sich zunächst einmal um Eltern, die drei oder mehr minderjährige Kinder haben. Darüber hinaus kann auch ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter, die Minderjährige erzieht oder beschützt, nicht einberufen werden.

Männer im wehrfähigen Alter unterliegen nicht der Wehrpflicht, wenn sie Folgendes erzogen haben:

    < li>ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung der Untergruppe A;
  • ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung der Gruppen III–IV;
  • ein Erwachsener (18–23 Jahre alt) mit a Behinderung der Gruppen I oder II.

Außerdem können sie keine Personen mobilisieren, die im Krieg nahe Angehörige verloren haben oder als vermisst gelten. stark>. Zu den nahen Verwandten gehören: Ehemann, Ehefrau, Sohn, Tochter, Vater, Mutter, Großvater, Großmutter, eingeborener (vollständiger oder unvollständiger) Bruder oder Schwester, Praktikanten, Doktoranden und Doktoranden. Eine Ausnahme bildet die Übergangsfrist für Studierende, wenn sie ein Studium absolvieren und erneut an einer Hochschule eintreten.

Personen mit Verspätung sind ebenfalls von der Wehrpflicht befreit.

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