Der Radsport endete in einer Tragödie: Ein fünfjähriges Mädchen starb in der Region Riwne

Radfahren endete in einer Tragödie: Ein 5-jähriges Mädchen starb in der Region Riwne

Ein 5-jähriges Mädchen starb am 30. Mai in der Region Riwne. Sie fiel beim Radfahren in einen Teich.

Eine Ermittlungsgruppe der Abteilung Nr. 7 und Ärzte machten sich auf den Weg zum Tatort. Zu beachten ist, dass die Familie des verstorbenen Kindes positiv charakterisiert wird. Sie ist auch nicht in den Sozialregistern eingetragen.

Das Mädchen fiel in einen Teich

Am 30. Mai erhielt die Polizei eine Nachricht von Ärzten, dass Sie berichteten über den Tod eines 5-jährigen Mädchens im Dorf Rechki. Trotz Wiederbelebung konnte ihr Leben nicht gerettet werden.

Am Tatort stellten die Ermittler fest, dass das Kind gegen 13:40 Uhr seiner 24-jährigen Mutter erzählte, dass es mit dem Fahrrad zum Spielplatz in der Nähe der Bildungseinrichtung fahren würde. Nach 20 Minuten sah sie dort niemand mehr.

Eltern und Dorfbewohner beeilten sich, nach dem Kind zu suchen. Sie wurde von einem Anwohner in einem künstlichen Teich einer Privatwirtschaft entdeckt. Zuvor habe das Mädchen die Kontrolle verloren und sei ins Wasser gefallen, teilte die Polizei mit.

Die Ermittler eröffneten ein Strafverfahren nach dem Artikel über vorsätzlichen Mord mit dem Vermerk „Unfall“. Die Polizei ermittelt alle Umstände des Vorfalls.

In Lemberg wurde ein Achtklässler mit einer Schusswunde ins Krankenhaus eingeliefert

In Lemberg kam es am 31. Mai ebenfalls kaum zu einer Tragödie – ein 14-jähriger Schüler erlitt durch einen versehentlichen Schuss aus einer Pump-Action eine Schusswunde an der Brust Gewehr. Der Vorfall wurde der Polizei von einem Rettungsarzt gemeldet, der den Jungen dringend ins Krankenhaus brachte.

Nach Angaben des Mannes, als er die Wohnung eines der Häuser in der Schewtschenko-Straße zu einem Anruf verließ, Er fand einen Schüler mit einer Schusswunde. Polizeibeamte trafen sofort am Tatort ein und stellten fest, dass die Waffe dem Vater eines Klassenkameraden des Opfers gehörte. Die Kinder kamen ihn besuchen.

Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und eröffnete ein Strafverfahren, das vorläufig als „fahrlässiger Besitz von Schusswaffen oder Munition“ eingestuft wurde. Nach ukrainischem Recht drohen dem Täter bis zu drei Jahre Gefängnis.

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