Die Ukraine wird die Altersgrenze für Bürger bei der Militärregistrierung herabsetzen

Die Ukraine wird die Altersgrenze für die militärische Registrierung von Bürgern senken

< p _ngcontent-sc150="" class="news-annotation">Die Werchowna Rada der Ukraine unterstützte die Senkung der Altersgrenze für Bürger, die sich im Militärregister anmelden müssen. Jetzt geht es um Wehrpflichtige im Alter von 25 Jahren.

304 Abgeordnete stimmten mit „Ja“. Denken Sie daran, dass der Gesetzentwurf vorsah, Männer im Alter von 25 bis 27 Jahren zu mobilisieren, die keinen Militärdienst geleistet haben.

Was wir über die neue Lösung wissen

< p> Ja, die Werchowna Rada unterstützte die Herabsetzung der Altersgrenze für die Eintragung in das Militärregister der Wehrpflichtigen von 27 auf 25 Jahre.

Das bedeutet, dass sie Männer ab dem Alter mobilisieren können 25, die keinen Wehrdienst und keine Militärabteilung absolviert haben.< /p>

Zuvor wurde in dem entsprechenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, Männer im Alter von 25 bis 27 Jahren zu mobilisieren, die den Militärdienst nicht abgeschlossen haben. So unterliegen wehrpflichtige, wehrfähige und aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt wehrfähige Männer im Alter von 25 bis 60 Jahren ohne Wehrdiensterfahrung der allgemeinen Mobilmachung.

Wie lange wird die allgemeine Mobilisierung in der Ukraine dauern

Ab dem 24. Februar 2022 gilt das Kriegsrecht und Die Mobilisierung in der Ukraine wurde mehrmals fortgesetzt:< /p>

  • 24. Februar bis 25. Mai 2022
  • 25. Mai bis 23. August 2022
  • 23. August bis 21. November 2022
  • vom 21. November 2022 bis 19. Februar 2023
  • 19. Februar bis 20. Mai 2023
  • 20. Mai bis 18. August 2023

< p> Am 2. Mai dieses Jahres wurde in der Ukraine der Kampf verlängert Gesetz für 90 Tage. Daher wird die Generalmobilisierung bis zum 18. August dauern.

Wer bereits im Juni mobilisiert werden kann

  • gesunde, fitte Männer im Alter von 28 bis 60 Jahren ohne Diensterfahrung;
  • gesunde, fitte Männer mit militärischer Erfahrung;
  • Männer im Alter von 28 bis 60 Jahren, die während des Kriegsrechts nur begrenzt diensttauglich und in Friedenszeiten untauglich sind;
  • Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, die aus dem Militärregister entfernt und ausgeschlossen werden und währenddessen als tauglich oder eingeschränkt tauglich anerkannt werden Kriegsrecht.

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