Das Innenministerium warnte vor Strafen für Männer, die illegal ins Ausland reisten

Innenministerium warnte vor Strafen für Männer, die illegal ins Ausland gereist sind

Parlament und Regierung werden gemeinsam an der Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs zur Bestrafung illegaler Grenzübertritte arbeiten. Bisher gibt es keine Sanktionen für Männer, die während des Krieges illegal ins Ausland gegangen sind und anschließend zurückgekehrt sind.

Innenminister Igor Klymenko sagte, die Regierung prüfe derzeit internationale Erfahrungen. Strafen, die gegen Männer verhängt werden, dürften sich auf künftige Reisebeschränkungen beziehen.

Gesetz zur Bestrafung illegaler Reisen

Igor Klimenko sagte, dass das Gesetz gemeinsam vom Ministerkabinett und der Werchowna Rada ausgearbeitet werde. Obwohl es bisher keine Beschränkungen für Verstöße gibt, geht der Minister davon aus, dass sie noch vor Kriegsende genehmigt werden.

Ich denke, jeder Bürger möchte dies und Ich werde den Staat verstehen, wenn es Einschränkungen für die weitere Bewegung dieser Bürger zumindest im Ausland gibt“, sagte Klymenko.

Denken Sie daran, dass es Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren während des Kriegsrechts verboten ist, ins Ausland zu reisen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Welche Männer haben das Recht, während des Krieges die Grenze zu überqueren?

  • Sie können legal ausreisen In der Ukraine waren während des Krieges nicht nur Minderjährige und Männer über 60 Jahre alt, sondern auch diejenigen, die durch Beschluss der Militärärztlichen Kommission aus dem Militärregister gestrichen wurden. Gleichzeitig können Männer mit eingeschränkter Dienstfähigkeit die Grenze nicht überschreiten.
  • Die Ausreise ist auch Bürgern der Ukraine gestattet, die ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen Staat haben, jedoch nur, wenn sie dauerhaft beim Konsulat gemeldet sind. Auch in diesem Fall müssen Männer die entsprechenden Vermerke in ihren Reisepässen tragen.
  • Personen, deren nahe Verwandte während des ATO/JFO starben oder vermisst wurden, sind ebenfalls zum Grenzübertritt berechtigt.
  • Darüber hinaus kann das Reiserecht auch auf der Grundlage des Familienstandes erlangt werden: wenn ein Mann drei oder mehr Kinder hat, ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung hat oder alleinerziehender Vater eines minderjährigen Kindes ist.

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