Schäbige Wände, verstümmelte Decke: Das Kulturministerium zeigte, dass die UOC-MP in der Lavra zurückgelassen wurde

Schäbige Wände, verstümmelte Decke: Das Kulturministerium zeigte, dass die UOC-MP zurückgelassen wurde die Lavra

Bereits am 29. März musste der Klerus der UOC-MP gehen das Gebiet der Lavra, aber die Priester wollten dies nicht tun. Darüber hinaus blockierten sie und ihre Gemeindemitglieder den Eingang der Kommission des Kulturministeriums zu zwei Gebäuden des Nationalreservats „Kiew-Höhlenkloster“.

Am 12. April konnte die Kommission des Kulturministeriums für die Übertragung und Übernahme des staatlichen Eigentums des Nationalreservats “Kiew-Pechersk Lavra” endlich ihr Territorium betreten und mit der Arbeit beginnen, wenn auch nicht ohne Einmischung. Was sie fand, war entsetzlich.

Also erreiche niemanden

Offensichtlich gefiel den Geistlichen des Moskauer Patriarchats die Säuberung der Lavra von der “russischen Welt” nicht so gut, dass sie in bester Tradition der Patrone Ruinen hinterließen. Die Folgen der unentgeltlichen Nutzung des Eigentums der Nationalreserve durch Vertreter der UOC-MP wurden im Kulturministerium gezeigt.

Ohne eine Beschreibung des Kulturministeriums könnte man meinen, dass dies der Fall ist Fotografien entweder verlassener Räumlichkeiten oder eines Gebäudes, das von einer russischen Rakete getroffen wurde. Sie zeigen verstümmelte Wände, eine zerstörte Decke und Berge von Bauschutt, zwischen denen sich ein Platz für Alkoholflaschen befand.

Was hat der Klerus der UOC-MP hinterlassen/Foto des Kulturministeriums

Der Klerus kann für das Verbrechen bestraft werden

Auch das Kulturministerium stellte fest dass alle Zerstörungen an Gebäuden auf dem Territorium der Nationalreserve “Kiew-Höhlenkloster” durch die entsprechende Erklärung über das Verbrechen aufgezeichnet werden. Es ist in Artikel 298 des Strafgesetzbuches der Ukraine „Illegale Prospektion an einer archäologischen Stätte, Zerstörung, Zerstörung oder Beschädigung von Stätten des kulturellen Erbes“ vorgesehen. Dies fällt jedoch unter die Verletzung von Teil 2 des betreffenden Artikels. Ein solches Verbrechen wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet mit:

  • einer Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger,
  • oder Freiheitsbeschränkung für bis zu 3 Jahren,
  • oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren,
  • mit oder ohne Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten für bis zu 3 Jahre auszuüben.< /li>

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