Ukraine verlängert Frist für ärztliche Untersuchung von Personen mit eingeschränkter Fitness

Ukraine verlängert Frist für Untersuchung durch Militärarztkommission für Personen mit eingeschränkter Wehrdiensttauglichkeit

Präsident Wolodymyr Selenskyj hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Frist für die Untersuchung durch Militärarztkommission für Ukrainer mit eingeschränkter Wehrdiensttauglichkeit bis zum 5. Juni 2025 verlängert.

Dies ist auf der Website der Werchowna Rada der Ukraine angegeben.

Ukraine verlängert Frist für Untersuchung durch Militärarztkommission

In der Erläuterung heißt es, dass der Zweck der Gesetzesinitiative darin besteht, die Verpflichtung für ukrainische Bürger, die als teilweise wehrdiensttauglich anerkannt wurden, zu einer erneuten ärztlichen Untersuchung festzulegen und die endgültige Frist für deren Durchführung festzulegen.

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Der Grund für die Änderungen ist, dass die Tatsache, dass in den acht Monaten, in denen das Gesetz in Kraft ist, nur 25 % der als teilweise wehrdiensttauglich anerkannten Bürger eine erneute ärztliche Untersuchung durchlaufen haben, was es unmöglich macht, das Gesetz innerhalb einer bestimmten Frist einzuhalten.

Das verabschiedete Dokument legt eine Anforderung (Verpflichtung) für Bürger der Ukraine fest, die als teilweise wehrdiensttauglich anerkannt wurden, sich bis zum 5. Juni 2025 einer erneuten ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Es wird auch davon ausgegangen, dass Bürger verpflichtet sind, sich persönlich oder über das elektronische Konto eines Wehrpflichtigen, Militärangehörigen oder Reservisten an das territoriale Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentrum zu wenden, um eine Überweisung an eine militärmedizinische Kommission zur ärztlichen Untersuchung zu erhalten.

Wir erinnern Sie daran, dass die Werchowna Rada der Ukraine am 12. Februar den Gesetzentwurf Nr. 12457 bezüglich der Frist für eine erneute ärztliche Untersuchung für Bürger, die zuvor als teilweise wehrdiensttauglich anerkannt wurden, als Ganzes verabschiedet hat.

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