Dürfen Ukrainer nicht mehr nach Deutschland einreisen? Wer genau und warum?

Ukrainer dürfen nicht mehr nach Deutschland? Wer genau und warum

Warum wird ukrainischen Flüchtlingen, die in einem EU-Land Schutz erhielten, die Einreise nach Deutschland verweigert? Und haben sie die Möglichkeit, legal nach Deutschland zu ziehen? – hat die DW herausgefunden.

Ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Reisepässen können weiterhin nach Deutschland und in jedes andere Land des Schengen-Raums einreisen und sich dort innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage aufhalten.

Dies wurde vom deutschen Innenministerium auf Anfrage der DW offiziell bestätigt.. Die Visumfreiheit für ukrainische Staatsbürger wurde bereits im Juni 2017 eingeführt. Doch nun sind einige Einschränkungen aufgetreten.

Deutschland hat bereits mehr als eine Million ukrainische Flüchtlinge aufgenommen

Grund für die Kontaktaufnahme mit dem deutschen Innenministerium waren Berichte, wonach als Grenzschützer fungierende Bundespolizisten begonnen hätten, Ukrainern, die nach Deutschland einreisen wollten, den Übertritt über die deutsche Grenze zu verweigern.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es, zwischen Juli und Dezember 2024 seien fast 20 Prozent der an deutschen Grenzen aufgehaltenen illegalen Migranten ukrainische Staatsbürger gewesen. Sie sind nach den Syrern die zweitgrößte Gruppe, der die Einreise nach Deutschland verweigert wurde.

Nach dem Beginn des umfassenden Krieges Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 beschloss die Europäische Union, Ukrainer von der Asylantragspflicht zu befreien. Der Flüchtlingsstatus in einem der EU-Länder wird automatisch erlangt.

Deutschland hat die größte Zahl ukrainischer Flüchtlinge aufgenommen – mehr als eine Million Menschen. Fast ebenso viele Asylsuchende oder Schutzsuchende sind in den letzten drei Jahren aus anderen Staaten nach Deutschland gekommen (2022: 244.132, 2023: 351.915, 2024: 250.945, laut Angaben des Statistischen Bundesamtes). Eine so hohe Zahl an Flüchtlingen stellt eine große Belastung für die Kommunen und den deutschen Haushalt dar.

Wo Sie Schutz erhalten haben, müssen Sie bleiben

Höchstwahrscheinlich hat dieser Umstand das deutsche Innenministerium dazu veranlasst, einige Einschränkungen einzuführen. „Um die begrenzten Aufnahmekapazitäten in Deutschland (Flüchtlinge und Asylbewerber. – Red.) optimal zu nutzen, darf Bürgern der Ukraine, die bereits Schutz in anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben und beabsichtigen, nach Deutschland zu ziehen, die deutsche Grenze nicht überschritten werden“, erklärt der Pressedienst des Bundesinnenministeriums.

Dabei beruft sich das Bundesinnenministerium auf Artikel 26 der EU-Richtlinie über den Massenzustrom von Vertriebenen, Nummer 2001/55/EG. Gemäß diesem Artikel muss der Umzug einer Person, die bereits den Flüchtlingsstatus erhalten hat, von einem Land in ein anderes im Einvernehmen zwischen den Behörden dieser Staaten erfolgen.

Wenn es sich jedoch um einen Ukrainer handelt, der bereits seit längerer Zeit in einem der EU-Länder lebt und für einen dauerhaften Aufenthalt nach Deutschland umziehen möchte, so heißt es in dem Schreiben des Innenministeriums, dann kann er dies erst tun, nachdem er das formelle Verfahren zur Erlangung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durchlaufen hat.

Sie können als Tourist kommen, aber nicht als ständiger Einwohner.

Kurzfristige Reisen ukrainischer Flüchtlinge von einem EU-Land in ein anderes seien weiterhin möglich, versichert das Innenministerium: „Fast alle EU-Mitgliedsländer (zusammen mit Deutschland) stellen ukrainischen Staatsbürgern, denen Schutz gewährt wurde, ein Dokument über Aufenthaltsarten aus, das im Schengen-Raum gültig ist und ihnen die Möglichkeit gibt, sich vorübergehend hier aufzuhalten.

Doch wie kann ein Polizist an der Grenze den Zweck eines ukrainischen Flüchtlings ermitteln, der beispielsweise von Frankreich nach Deutschland reist – um den Kölner Dom zu besichtigen oder sich für längere Zeit in einer deutschen Stadt niederzulassen? Die Pressestelle des Innenministeriums erklärte gegenüber einem DW-Korrespondenten, bei der Grenzkontrolle erkundige sich ein Bundespolizist, zu welchem ​​Zweck und für welchen Zeitraum eine Person nach Deutschland einreise.

„Jeder Einreisende muss den Zweck und die Dauer seines geplanten Aufenthalts in Deutschland nachweisen“, ergänzte die Pressesprecherin der deutschen Agentur. Wenn eine Person unaufrichtig ist und nur vorgibt, ein Tourist zu sein, und ein deutscher Polizist diesbezüglich überzeugende Verdachtsmomente hat, dann kann einer solchen Person, wie das Innenministerium anmerkt, die Einreise in das Hoheitsgebiet Deutschlands verweigert werden.

Und wenn mit dem Flugzeug?

Lazovka kann in diesem Sinne das Lufttor Deutschlands sein: Für Passagiere auf Flügen aus allen EU-Ländern gibt es an deutschen Flughäfen keine Grenzkontrollen, anders als an Landgrenzen.

Ein Beamter des Innenministeriums warnt jedoch, dass die oben genannten Regeln an allen Grenzen Deutschlands gelten, und er rät ukrainischen Flüchtlingen nicht, zu versuchen, auf dem Luftweg nach Deutschland zu ziehen, um sich dort dauerhaft niederzulassen, da auch an Flughäfen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden können.

Auf die Frage der DW, wie viele ukrainische Flüchtlinge im Jahr 2024 legal, also mit Zustimmung der deutschen Behörden, aus EU-Ländern nach Deutschland eingereist sind, versprach das Innenministerium, schriftlich zu antworten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes war der Brief des Ministeriums noch nicht eingetroffen.

Autor: Petr Petrenko, Deutsche Welle.

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