In Deutschland genehmigte ein Gericht erstmals die Auslieferung eines Ukrainers: Er wollte wegen der Mobilisierung nicht zurückkehren

In Deutschland genehmigte das Gericht erstmals die Auslieferung eines Ukrainers: Er wollte nicht zurückkehren /></p>
<p><strong>In Deutschland hat ein Gericht erstmals die Auslieferung eines ukrainischen Staatsbürgers genehmigt, der aufgrund der Mobilmachung nicht in seine Heimat zurückkehren wollte.</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Auslieferung eines ukrainischen Staatsbürgers genehmigt, der nicht in seine Heimat zurückkehren wollte, weil er nicht mobilisiert werden wollte.</p>
<p>Dies berichtet der MDR.</p>
<p>Die Strafverfolgungsbehörden der Ukraine wandten sich an Deutschland mit einer Bitte zur Auslieferung eines aus der Ukraine geflohenen Mannes. Dem Mann wurde vorgeworfen, bei einer Blutabnahme in einem ukrainischen Krankenhaus einen Polizisten bedroht und körperlich angegriffen zu haben.</p>
<p>Nachdem der Mann in Untersuchungshaft in Deutschland ausgeliefert worden war, weigerte er sich, in die Ukraine zurückzukehren.</p>
<p>Der Ukrainer argumentierte, dass er im Falle einer Auslieferung mobilisiert würde. Allerdings ergänzt er, dass er „keine Menschen töten wollte und aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerte“. Aufgrund des massiven Einmarsches der Russischen Föderation in die Ukraine wurde ihm dieses Recht jedoch verweigert.</p>
<p>Das deutsche Gericht begründete seinen Standpunkt wie folgt: Die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen stehe einer Auslieferung nicht entgegen, wenn der betreffende Staat Opfer eines völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriffs sei und der Betroffene daher mit der Einberufung zum Militärdienst rechnen müsse.</p>
<p>Zuvor wurde berichtet, dass ein aus dem Hausarrest nach Polen geflohener Mann an die Ukraine ausgeliefert wurde.</p>
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