Strafverfahren gegen Trump: US-Justizministerium entlässt Anwälte, die Ermittlungen führten

Strafverfahren gegen Trump: US-Justizministerium entlässt Anwälte, die Ermittlungen leiteten

Das US-Justizministerium hat mehrere Anwälte entlassen, die an Fällen gegen US-Präsident Donald Trump gearbeitet haben.

Das berichtet NBC News.

Anwälte, die an Trump-Fällen gearbeitet haben wurden entlassen< /h2>

Die Entlassungen betrafen Mitglieder des Teams des Sonderermittlers Jack Smith. Sie untersuchten Fälle, in denen es um Trumps Missbrauch geheimer Dokumente und seine Bemühungen ging, die Wahlen von 2020 zu kippen. Die Anklage in diesen Fällen wurde später fallengelassen.

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Ein Sprecher des Justizministeriums teilte NBC News die Entscheidung des amtierenden Generalstaatsanwalts mit, die Beamten zu entlassen.

— Angesichts ihrer Handlungen traut der amtierende Generalstaatsanwalt diesen Beamten nicht zu, die Aufgaben zu erfüllen, die zur Förderung der Agenda des Präsidenten notwendig sind. „Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Mission, den Einsatz der Regierung als politische Waffe zu beenden“, fügte er hinzu.

Zu den entlassenen Anwälten gehören laut Quellen von NBC News: Staatsanwälte Molly Gaston, J.P. Cooney, Anne McNamara und Mary Dorman.

Während Jack Smith selbst vor Donald Trumps Amtseinführung zurücktrat. Es wird darauf hingewiesen, dass seine Wiederwahl die Bundesstrafverfahren gegen ihn effektiv beendete, da das Justizministerium die Strafverfolgung amtierender Präsidenten grundsätzlich verbietet.

Das einzige Strafverfahren gegen den neuen Chef des Weißen Hauses ist nach wie vor das Eines davon war ein Schweigegeld, das vom Generalstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, durchgeführt wurde. Im Januar wurde Trump bedingungslos und ohne Strafen entlassen.

Trump bezeichnete alle Ermittlungen gegen ihn als politisch motiviert und behauptete, die Demokraten würden das Justizministerium angeblich dazu benutzen, seinen Wahlkampf zu bekämpfen.

Juristen und Experten verurteilen die Entlassung der Mitarbeiter des Justizministeriums, da sie die Unabhängigkeit des Justizsystems untergraben könnte.

Die entlassenen Mitarbeiter können gegen diese Entscheidung beim Rat zum Schutz der Rechte der Bundesbediensteten Berufung einlegen. .

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