Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs fordert die Verhaftung von Taliban-Führern wegen Angriffen auf Frauen
Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, hat in einem beispiellosen Antrag an das Gericht die Verhaftung von Taliban-Führern wegen systematischer Verletzungen der Frauenrechte in Afghanistan beantragt.
Dies wird auf der Website des Internationalen Strafgerichtshofs berichtet.
Verfolgung von Frauen in Afghanistan
Karim Khan hat Haftbefehle gegen zwei wichtige Anführer der radikalen Bewegung beantragt: den Obersten Führer Haibatula Akhundzada und den Obersten Richter Abdul Hakim Haqqani.
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Grundlage waren weit verbreitete Vorwürfe der systematischen Diskriminierung und Verfolgung von Frauen und Mädchen .
Der Staatsanwalt schilderte zahlreiche Verstöße gegen Frauenrechte, darunter Mord, Folter, rechtswidrige Inhaftierung und sexualisierte Gewalt.
Khan stellte fest, dass afghanische Frauen, Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft und diejenigen, die versuchen, sie zu schützen, einer „beispiellosen und anhaltenden Verfolgung“ ausgesetzt seien. von den Taliban.
„Unsere Handlungen signalisieren, dass der Status quo für Frauen und Mädchen in Afghanistan inakzeptabel ist“, fügte der Staatsanwalt hinzu.
Die Entscheidung Die Internationaler Strafgerichtshof soll über die Ausstellung von Haftbefehlen entscheiden.
Machtwechsel in Afghanistan
Seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan im Jahr 2021 haben die Taliban die Rechte der Frauen radikal eingeschränkt. Der Zugang zu Bildung war für Mädchen völlig blockiert – Der Zugang zu Schulen und Universitäten wurde für Schülerinnen über 12 Jahren unzugänglich.
Das Taliban-Regime erließ eine Reihe Moralgesetze, die die Freiheit der Frauen radikal einschränkten. Die Vorschriften sehen eine obligatorische Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten, ein Verbot unabhängiger Fortbewegung ohne männliche Begleitung und dergleichen vor.
Taliban-Vertreter behaupten, dass alle eingeführten Beschränkungen vollständig mit ihrer Interpretation des Islams im Einklang stünden. Gesetz.
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