Das Ministerkabinett hat die Bedingungen für den Vorzugstarif für Strom zum Heizen geändert

Das Ministerkabinett hat die Bedingungen des Vorzugstarifs für Strom zum Heizen geändert

Das Ministerkabinett hat beschlossen, die Bedingungen für die Nutzung des Vorzugstarifs für Strom für Haushaltskunden zu ändern, die ihn zum Heizen nutzen.

Dies wurde von Premierminister Denys Shmyhal angekündigt.< /p>

Vorteile für Elektroheizungen: neue Konditionen

– Verbraucher, die elektrische Heizsysteme nutzen, zahlen künftig nur noch für jene Strommengen die volle Vergütung, die den Grenzwert von 2.000 kW/h überschreiten. Für den Rest des verbrauchten Stroms zahlen Sie einen Tarif von 2,64 UAH. Wir haben heute die entsprechende Entscheidung getroffen, bemerkte der Premierminister.

Er erinnerte daran, dass der Standardstromtarif für die Bevölkerung derzeit 4,32 UAH pro kWh beträgt. Für Haushalte, die Strom zum Heizen verwenden, gibt es einen Vorzugstarif von 2,64 UAH pro kWh.

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Warum sich die Tarifbedingungen geändert haben

Bisher galt der Vorzugstarif nur für Verbraucher, die bis zu 2.000 Kilowattstunden Strom pro Monat verbrauchten. Wer diese Grenze überschritt, musste den vollen Preis bezahlen.

– Es gibt jedoch viele Menschen, die mehr als diese Grenze konsumierten und gezwungen waren, den vollen Preis zu bezahlen. Um dies zu beheben, wurde eine Entschließung zur Differenzierung des Vorzugstarifs durch den PSO-Mechanismus verabschiedet, erklärte der Premierminister.

Zur Erinnerung: Ab dem 1. Juni 2024 erhöhte die Regierung den Stromtarif für die Bevölkerung um 60 %, auf 4,32 UAH pro kWh, unabhängig von der Verbrauchsmenge.

Für Verbraucher, die im Winter Strom zum Heizen verwenden, gilt jedoch ein reduzierter Tarif von 2,64 UAH pro kWh. , vorbehaltlich eines Verbrauchs von bis zu 2.000 kW/Stunde pro Monat.

Im Dezember 2024 erhöhte die Nationale Kommission für staatliche Regulierung von Energie und öffentlichen Versorgungsunternehmen (NKREKU) den Stromübertragungstarif von Ukrenergo für 2025 um 25,8 %. .

Außerdem wurden die Stromverteilungstarife für die Verteilnetzbetreiber je nach Region um 5-55 % erhöht.

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