Das Justizministerium hat nach dem russischen Cyberangriff den Betrieb der wichtigsten Dienste auf dem Portal des Einheitlichen Staatsregisters wieder aufgenommen

Das Justizministerium nahm die Arbeit der Grunddienste auf dem Unified State Register-Portal nach dem Russischen wieder auf Cyber-Angriff“ /></p>
<p> < p>Am 10. Januar nahm das Justizministerium die Arbeit der Hauptdienste des Unified State-Portals wieder auf Register (USR), die aufgrund eines groß angelegten Cyberangriffs der Russischen Föderation vorübergehend nicht verfügbar waren.</p>
<p>Dies wurde vom Pressedienst des Ministeriums gemeldet.</p>
<h2>Welche Dienste gestartet wurden Arbeiten nach der Wiederherstellung der USR</h2 >
<p>Das Ministerium berichtete, dass die folgenden Funktionen wieder auf dem Portal verfügbar sind:</p>
<p>Derzeit läuft </p>
<ul>
<li>kostenlose Suche nach Informationen im Register;</li>
<li>Erzeugung von Anweisungen;</li>
<li>Erhalt der Ergebnisse von Verwaltungsdiensten über den Zugangscode;</li>
<li>Zugriff von Regierungsbehörden auf Registerdaten über spezielle Identifikatoren.</li>
</ul>
<h2>Was über den russischen Cyberangriff bekannt ist< /h2> </p>
<p >Am 19. Dezember berichtete die stellvertretende Ministerpräsidentin Olga Stefanishina, dass die Russische Föderation einen Cyberangriff auf vom Justizministerium verwaltete staatliche Register durchgeführt habe. Aus diesem Grund musste ihre Arbeit vorübergehend eingestellt werden. Dann versprachen sie, die Register in zwei Wochen wiederherzustellen.</p>
<p>Am 30. Dezember gelang es ihnen, drei wichtige Notarregister wieder in Betrieb zu nehmen. Und bereits am 4. Januar nahm das GRAGS-System seinen Betrieb auf, mit dem Sie Ehen, Geburten und andere Personenstandsurkunden registrieren können.</p>
<p>Am 8. Januar nahm die offizielle Website des Justizministeriums ihren Betrieb wieder auf.< /p> </p>
<p>Ab 10. Januar alle USR-Portaldienste.</p>
</p></p>
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