Das Ministerkabinett hat Beschränkungen für die Zahlung von Sonderrenten im Jahr 2025 festgelegt

Das Ministerkabinett hat Beschränkungen für die Zahlung von Sonderrenten im Jahr 2025 festgelegt< /p>

Die ukrainische Regierung hat während des Krieges neue Beschränkungen für die Zahlung von Sonderrenten eingeführt Bestimmungen. Dies gilt für Zahlungen über 23.610 UAH (10 Existenzminimum für Personen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben).

Für solche Renten wurden Koeffizienten festgelegt, die die Höhe der Zahlungen abhängig von ihrem Wert reduzieren.

Dies geht aus dem auf dem Regierungsportal veröffentlichten Beschluss des Ministerkabinetts vom 3. Januar Nr. 1 über die Festlegung des Verfahrens zur Zahlung von Renten an bestimmte Personengruppen im Jahr 2025 während der Zeit des Kriegsrechts hervor.

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Das Ministerkabinett hat die Zahlung von Sonderrenten während der Zeit des Kriegsrechts begrenzt.

Dem Beschluss zufolge werden Renten, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten, um folgende Quoten gekürzt:

  • wenn die Zahlung höher ist 10, aber 11 existenzsichernde Löhne nicht überschreitet, beträgt der Koeffizient 0,5;
  • vom 11- bis 13-fachen des Existenzminimums – Koeffizient 0,4;
  • von 13 auf 17 – Koeffizient 0,3;
  • von 17 bis 21 – Koeffizient 0,2;
  • Ein Koeffizient von 0,1 wird auf alle Beträge angewendet, die das 21-fache des Existenzminimums übersteigen.

Es wird festgelegt, dass während des Kriegsrechts im Jahr 2025 Diese Koeffizienten werden gilt nicht für Renten von Personen, die an Anti-Terror-Operationen teilgenommen oder Aufgaben im Zusammenhang mit der Landesverteidigung ausgeführt haben, und dies gilt auch für Renten von Familienangehörigen dieser Personen, die verstorben oder verschwunden sind.

Die Beschränkungen gelten für Sonderrenten, insbesondere für Zollbeamte, Staatsanwälte, Beamte, Volksabgeordnete, Regierungsmitglieder und Diplomaten, wenn die Rente 23.610 UAH übersteigt.

Diese Änderungen traten in Kraft, sobald der Veröffentlichung und sind ab dem 1. Januar 2025 gültig.< /p>

Es sei darauf hingewiesen, dass der Volksabgeordnete Jaroslaw Schelesnjak am 9. November letzten Jahres über die Absicht des Kabinetts berichtete, die Zahlung von Sonderrenten zu begrenzen. Jahre.

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