Militärangehörige können aus dem Dienst ausscheiden, wenn sie Verwandte verlieren – Selenskyj hat das Gesetz unterzeichnet

Militärangehörige können im Falle des Verlusts von Angehörigen aus dem Dienst ausscheiden – Selenskyj hat das Gesetz unterzeichnet

Präsident Wladimir Selenskyj unterzeichnete ein Gesetz zur Wiederherstellung das Recht des Militärpersonals, im Falle des Todes oder des Verschwindens seines Halbbruders oder seiner Halbschwester aus dem Militärdienst auszuscheiden.

Dies ist in der Karte des Gesetzentwurfs Nr. 11531 auf der Website der Werchowna Rada angegeben.

Selenskyj unterzeichnete das Gesetz über die Entlassung aus dem Dienst bei Verlust von Angehörigen

Die Werchowna Rada verabschiedete das Gesetz am 20. November, woraufhin es vom Parlamentspräsidenten Ruslan Stefanchuk unterzeichnet wurde. Anschließend wurde das Gesetz dem Staatsoberhaupt zur Unterzeichnung vorgelegt, das dieser am 31. Dezember 2024 unterzeichnete.

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Das Gesetz tritt am nächsten Tag nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 11531 wird Artikel 26 des Gesetzes über Militärdienst und Militärdienst geändert. Am 20. November wurde er von 308 Volksabgeordneten unterstützt.

Von nun an können Militärangehörige aus dem Dienst ausscheiden, wenn ihre Halbbrüder oder Schwestern während des Krieges starben oder vermisst wurden.

Anfang August gaben Parlamentarier dies zu Solche Personen haben das Recht auf einen Aufschub von der Mobilmachung, können nun aber ihren Dienst aufgeben, wenn sie bereits in der Armee dienen.

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