Russland weist zwei deutsche Medienschaffende aus: Berlins Reaktion
Russland gab bekannt, dass es als Reaktion auf Vorwürfe zwei deutsche Journalisten des ARD-Fernsehsenders des Landes verweisen werde Schließung des Büros des russischen Propagandasenders Erster Kanal in Deutschland.
Wie der deutsche Tagesspiegel und das ZDF berichteten, erklärte dies die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa.
< h2>Moskau weist ARD-Journalisten aus: Berlins Reaktion
Laut Sacharowa geschah dies als Reaktion auf das „Arbeits- und Aufenthaltsverbot“ in Deutschland für den Korrespondenten Ivan Blagoy und seinen Kameramann Dmitry Volkov.
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Radio Liberty stellt fest, dass russische Medienmitarbeiter nach Blagoys Bericht über den deutschen Staatsbürger Nikolai Gaiduk, der im Oktober vom russischen FSB festgenommen wurde, aus dem Land ausgewiesen werden.
In der Geschichte heißt es, dass westliche Geheimdienste, darunter die CIA, angeblich an Haiduks wahrscheinlichen Aktionen beteiligt gewesen seien. Gleichzeitig geschah dies angeblich auf Anordnung der ukrainischen Sonderdienste.
Deutschen Medien zufolge müssen Korrespondent Frank Aishman und technischer Mitarbeiter des Moskauer ARD-Studios Sven Feller das Territorium der Russischen Föderation verlassen bis zum 16. Dezember.
Die deutsche Regierung bestreitet, die Schließung des Büros des russischen Senders angeordnet zu haben. Dies erklärte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes in Berlin.
– Russische Vorwürfe sind nicht wahr. Die Bundesregierung hat ihr Büro nicht geschlossen. Russische Journalisten können in Deutschland frei und ungehindert berichten, — heißt es in der Erklärung.
Deutsche Medien sagen, dass Russen ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen wurde. Der Vertreter des Außenministeriums fügte hinzu, dass solche Angelegenheiten in eine andere Zuständigkeit fallen.
Er fügte hinzu, dass eine Person nicht als Journalist arbeiten könne, wenn sie die Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Land vernachlässige. Er fügte hinzu, dass die Anforderungen eingehalten werden müssen.