Die Schweiz hat zum ersten Mal seit Beginn des Großen Krieges Ukrainer abgeschoben – Medien

Schweiz deportierte Ukrainer zum ersten Mal seit Beginn des großen Krieges – Medien

Es handelt sich um verurteilte Kriminelle, die aus dem Land ausgewiesen wurden.

Schweiz Zum ersten Mal seit Beginn eines umfassenden Krieges wurden drei Ukrainer deportiert. Es handelt sich um Staatsbürger der Ukraine, die Straftaten begangen haben.

Das berichtet die NZZ-Publikation.

Das Flugzeug mit den Ukrainern startete am 30. Oktober vom Flughafen Zürich. An Bord des Sonderfluges befanden sich neben den Deportierten auch mehrere Polizisten zur Begleitung.

Der Veröffentlichung zufolge fand der Abschiebeflug in Polen statt, von wo aus die drei Kriminellen auf dem Landweg in die Ukraine transportiert werden sollten. Wie genau sie die Grenze überqueren, ist unklar, ebenso wie was mit ihnen in ihrer Heimat passiert.

Die Angaben wurden vom Staatssekretariat für Migration bestätigt.

„In der Tat drei Menschen.“ wurden mit einem Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt“, hieß es auf Anfrage.

Es handelt sich dabei um verurteilte Kriminelle, die aus dem Land ausgewiesen wurden. Auf weitere Angaben zu Personen wurde aus Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen verzichtet.

„Eines ist sicher: Die durch die Gerichte des Landes verwiesenen Personen haben keine Bagatelldelikte begangen. Sie mussten wegen schwerer Straftaten wie Raub, Freiheitsstrafe oder Körperverletzung angeklagt werden. Sie haben ihre Straftaten im Kanton Zürich begangen, wo sie wurden verurteilt und des Landes verwiesen“, heißt es in dem Artikel.

Das Staatssekretariat für Migration erläuterte, ob es gerechtfertigt ist, dass die Schweiz Menschen – auch wenn es sich um Kriminelle handelt – in ein Land abschiebt, in dem sich Krieg befindet:

„Für verurteilte Straftäter, die aus dem Land ausgewiesen wurden, bedarf die Begründung ihrer Rückkehr keiner Überprüfung.“ Geprüft werden muss lediglich die Zulässigkeit, also die Frage, ob der Person nach der Abschiebung Verfolgung oder eine schwere Verletzung der Menschenrechte droht. Im Fall der drei Ukrainer sahen sie offensichtlich keine Probleme.

„Ein möglicher Eintritt in den Militärdienst stellt in diesem Zusammenhang kein Hindernis dar“, stellte das Ministerium fest.

Von Übrigens haben sie früher in Polen gesagt, dass sie Ukrainer, die gegen das Gesetz verstoßen haben, mit einem Einreiseverbot in den Schengen-Raum abschieben werden.

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