Das Ministerkabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf zum Entzug des Landrechts für den Bau von Befestigungsanlagen
< p>Die Regierung der Ukraine hat einen Gesetzentwurf über den erzwungenen Entzug des Rechts auf Nutzung von Land für den Bau militärischer Strukturen während des Kriegsrechts genehmigt.
Auf dem entsprechenden Dokument mit der Bezeichnung & #8220;Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine bezüglich der Nutzung von Grundstücken, die für den Bau und die Instandhaltung von militärtechnischen, technischen und Befestigungsanlagen im Rahmen des Kriegsrechtsregimes erforderlich sind” berichtete der ständige Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada der Ukraine Taras Melnychuk.
Enteignung von Land zur Befestigung
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen vor zum Landesgesetzbuch der Ukraine sowie zu den Gesetzen „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“; und „Über die Übertragung, Zwangsveräußerung oder Beschlagnahme von Eigentum im Rahmen der Rechtsordnung des Kriegsrechts oder des Ausnahmezustands“.
Jetzt im Auge behalten
Diese Änderungen sollen unter den Bedingungen von eingeführt werden ein Kriegsrechtsregime, “Möglichkeiten erzwungener vorübergehender Entzug des Rechts zur Nutzung eines Grundstücks.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedingungen für die spätere Beendigung des Eigentums oder den Kauf oder die Zwangsveräußerung eines Grundstücks gelten Grundstück (oder ein Teil davon) für öffentliche Bedürfnisse oder aus Gründen öffentlicher Notwendigkeit.
Darüber hinaus sieht das Dokument die Definition der Merkmale des erzwungenen vorübergehenden Entzugs des Rechts zur Landnutzung und das Verfahren für die Erteilung vor eine solche Entscheidung.
Wir erinnern uns, dass Denis Shmygal im Juli berichtete, dass die Befestigungsanlagen in der Region Cherson zu 97 % fertig seien.