Gesetzesverletzer: EU verklagt Ungarn

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Gesetzesverletzer: EU verklagt Ungarn

EU verklagt Ungarn/Collage 24 Channel

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim EU-Gericht eine Klage gegen Ungarn einzureichen. Alles nur, weil die ungarische Regierung ein Gesetz zum „Schutz der Souveränität“ verabschiedet hat.

Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Das berichtete die Voice of America.

Die EU warnte vor einem solchen Gesetz

Das Gesetz zum „Schutz der Souveränität“ könnte das ermöglichen Ungarische Behörden sollen Personen strafrechtlich verfolgen, denen vorgeworfen wird, die Souveränität des Staates zu untergraben.

Es trat im Dezember 2023 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz hat Ungarn eine Regierungsbehörde geschaffen, die Informationen über alle Gruppen oder Einzelpersonen sammelt, die von ausländischen Geldern profitieren und Einfluss auf die öffentliche Meinung haben. An diesem Prozess könnten auch ungarische Geheimdienste beteiligt sein.

Die Regierung des ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orban versichert, dass sie mit diesem Gesetz das begrenzen will Finanzierung politischer Parteien aus dem Ausland für die Durchführung ihrer Wahlkämpfe.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie der Ansicht ist, dass sein nationales Gesetz zum „Schutz der Souveränität“ gegen EU-Recht verstößt. Mit diesem Gesetz wird ein „Amt zum Schutz der Souveränität“ eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, bestimmte Aktivitäten zu untersuchen, die angeblich im Interesse eines anderen Staates oder einer ausländischen Körperschaft, Organisation oder Einzelperson durchgeführt werden und geeignet sind, die Interessen zu verletzen oder zu gefährden Souveränität Ungarns, erklärte die Europäische Kommission.

Im Februar 2024 erhielt Ungarn bereits eine Warnung der Kommission, in der diese ihre Besorgnis zum Ausdruck brachte. Dann versicherte auch Ungarn, dass sein Gesetz nicht gegen EU-Recht verstößt, und bezeichnete alle Bedenken der Kommission als berechtigt.

Die Europäische Kommission erkannte diese Antwort als unbefriedigend an und schickte im Mai erneut einen Brief an Ungarn, wo sie wiederholte seine Beschwerden. Die Position der ungarischen Seite ist unverändert geblieben.

Unter Berücksichtigung der Antworten der ungarischen Behörden gibt die EU an, dass die meisten Beschwerden im Rahmen dieses Gesetzes ohne angemessene Antwort geblieben sind. Übrigens haben sich auch Vertreter der ungarischen Zivilgesellschaft gegen das Gesetz ausgesprochen.

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