Das Ministerkabinett hat die Frist für das Erscheinen im TCC auf der Tagesordnung verkürzt: Einzelheiten

Das Ministerkabinett hat die Frist für das Erscheinen im TCC auf der Tagesordnung verkürzt: Details

Das Ministerkabinett hat beschlossen, die Frist für das Erscheinen eines Reservisten oder eines Wehrpflichtigen bei einer Vorladung per Post zum territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrum (TCC und SP) von 14 auf 14 zu verkürzen auf 7-10 Tage.

Dies ist im Regierungserlass Nr. 1134 vom 1. Oktober 2024 festgelegt.

Die Frist für das Erscheinen im TCC bei Vorladung durch Vorladung wurde verkürzt

Das Ministerkabinett hat Änderungen am Verfahren für die Einberufung von Bürgern zum Wehrdienst zur Mobilisierung während eines besonderen Zeitraums verabschiedet, wodurch die Frist für das Erscheinen von Bürgern in territorialen Rekrutierungszentren verkürzt wird.

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Gemäß Gemäß einem Regierungsbeschluss muss ein Reservist oder Wehrpflichtiger aus einer Siedlung, die das Verwaltungszentrum der Region ist, innerhalb von sieben Tagen beim TCC und SP eintreffen.

Wenn die Person, die die Vorladung erhalten hat in einer anderen Ortschaft der Region wohnt, beträgt die Erscheinungsfrist zehn Tage.

Früher der Tag des Erscheinens auf Abruf eines Reservisten oder Wehrpflichtigen 14 Tage nach Absendung der Ladung festgestellt. Allerdings verkürzt die Resolution diesen Zeitraum.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Ministerkabinett zuvor einen Mechanismus zur Überprüfung der Tagesordnung durch Reserve+ entwickelt hat. Wehrpflichtige können die Stärke von Vorladungen des TCC über den Reserve+-Antrag überprüfen.

Am 16. August wurden Änderungen an der Resolution Nr. 560 vorgenommen, die das Verfahren für die Einberufung von Bürgern regelt Wehrdienst zur Mobilmachung.

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