Die EG verwies den ungarischen Fall aufgrund des Gesetzes „zum Schutz der Souveränität“ an das Gericht.

Die EG verwies den Fall Ungarn aufgrund des Gesetzes „zum Schutz von“ an das Gericht Souveränität“ /> </p>
<p>Die Europäische Kommission hat beschlossen, den ungarischen Fall an den EU-Gerichtshof zu verweisen, weil sie der Ansicht ist, dass ihr nationales Gesetz zum „Schutz der Souveränität“ nicht in Frage kommt. gegen das Recht der Europäischen Union verstößt.</p>
<p>Dies wird auf der <b></b> Website der Europäischen Kommission angegeben. </p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission im Februar einen Brief an Ungarn geschickt hat, in dem sie ihre Bedenken hinsichtlich Verstößen gegen EU-Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten, zum Ausdruck brachte. Worauf Ungarn antwortete, dass sein Gesetz die EU-Rechte nicht verletze und dass die geäußerten Bedenken unbegründet seien.</p>
<p>Ich schaue mir gerade </p>
<blockquote>
<p> an— Nach einer gründlichen Bewertung der Reaktion der ungarischen Behörden ist die Kommission der Auffassung, dass die meisten der ermittelten Beschwerden weiterhin unbeantwortet bleiben. Diese Beschwerden betreffen mehrere Grundrechte, die in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind: das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Berufsgeheimnisse sowie die Unschuldsvermutung beinhaltet das Recht, sich nicht selbst zu belasten, & #8212; heißt es in der Aussage.</p>
</blockquote>
<p>Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass das Gesetz mehrere Grundfreiheiten des Binnenmarkts, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Dienstleistungsrichtlinie sowie die Datenschutzgesetze der EU verletzt.</p>
<h2>Der „Schutz der Souveränität“. ; Ungarn</h2>
<p>Am 12. Dezember 2023 verabschiedete die ungarische Nationalversammlung das Gesetz zum Schutz der Souveränität und ermächtigte das neue Amt zur Untersuchung, einschließlich „jeder Aktivität, die aus dem Ausland finanziert wird und Einfluss nehmen könnte.“ Wahlergebnisse, den Willen der Wähler oder unterstützt solche Aktivitäten.</p>
<p>Der Präambel zufolge wurde das Gesetz als Reaktion auf zunehmende rechtswidrige Angriffe auf die Souveränität Ungarns durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen erlassen, die ihre Ziele vorantreiben wollten Eigeninteressen in Ungarn stehen im Widerspruch zu den Interessen und Regeln des Staates. Das Gesetz räumt dem Amt sehr weitreichende Ermittlungsbefugnisse ein, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, und gibt dem Amt die Befugnis, in eine Untersuchung einzugreifen. Das Gesetz verlangt eine umfassende öffentliche Offenlegung einzelner Ermittlungen und ihrer Ergebnisse.</p>
</p></p>
<!-- relpost-thumb-wrapper --><div class=