Deutschland wird Zahlungen an Flüchtlinge kürzen: Wen wird es treffen?

Deutschland wird die Zahlungen an kürzen Flüchtlinge: „Wen wird das betreffen?“, was auch einige ukrainische Flüchtlinge betreffen wird.</p>
<p>Das berichtet die Deutsche Welle.</p>
<p>Der Gesetzentwurf wurde bereits vorbereitet und dem Bundestag vorgelegt. Sollten neue Regelungen zur Flüchtlingshilfe in Deutschland verabschiedet werden, treten diese Ende 2024 in Kraft.</p>
<h2>Was genau wird sich in Deutschland für Flüchtlinge ändern?</h2>
<p>Die neuen Regelungen beinhalten a Kürzung der Zahlungen bei Arbeitsverweigerung.</p>
<p>Insbesondere Sozialhilfeempfänger, die ein Arbeits- oder Ausbildungsangebot ohne triftigen Grund ablehnen, müssen ihre Zahlungen innerhalb von drei Monaten um 30 % kürzen.</p>
<p> < p>„Arbeitslose, die nicht zu einem offiziell geplanten Treffen mit dem Kurator des Arbeitsamtes erscheinen, werden ihre Zahlungen einen Monat lang um 30 % gekürzt“, sagte die Quelle.</p>
<h2>Wer wird davon betroffen sein? Sanktionen</h2>
<p>Auch in Deutschland sind Sanktionen gegen illegal arbeitende Hilfsempfänger geplant. Arbeitsämter müssen den Strafverfolgungsbehörden nun über ihre Kunden berichten, die wahrscheinlich arbeiten und Sozialleistungen beziehen.</p>
<p>Nach den neuen Regeln soll ein vom Wohnort entfernter Arbeitsplatz für den Zahlungsempfänger als akzeptabel gelten. Wenn die Länge des Arbeitstages sechs Stunden nicht überschreitet, kann die maximal zulässige Fahrtzeit zur Arbeit in eine Richtung 2,5 Stunden, bei mehr Stunden bis zu drei Stunden betragen.</p>
<p>Gleichzeitig gilt: Die Reformen erhöhen die Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben.</p>
<h2>Anreize für Arbeitgeber</h2>
<p>Neue Regeln sehen vor, dass Arbeitgeber Zuschüsse erhalten können, wenn sie Flüchtlinge einstellen mit schlechten Deutschkenntnissen und geringen Beschäftigungschancen. Es wird klargestellt, dass Arbeitgeber diese Personen anschließend zu Kursen in ihrem Fachgebiet entsenden müssen.</p>
<p>Diese Bestimmung soll der Umsetzung des von der Regierung im Jahr 2023 verabschiedeten Programms zur beschleunigten und erleichterten Beschäftigung von Flüchtlingen dienen.</p >
<p>Wir möchten Sie daran erinnern, dass bekannt wurde, dass ab November 2024 in 29 europäischen Ländern ein automatisiertes Einreise-/Ausreisesystem zur Registrierung von Drittstaatsangehörigen bei Reisen in die <strong>EU</strong> in Betrieb genommen wird. </p>
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