In Luzk wurde ein „alleinerziehender Vater“ gewaltsam in die TCC gebracht: Was ist über den Skandal bekannt?

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<p>Der Skandal mit der TCC ereignete sich in Luzk. Am Nachmittag des 19. September wurde in sozialen Netzwerken ein Video verbreitet, in dem Polizei- und Militärangehörige der TCC einen Mann festnahmen, der angeblich ein alleinerziehender Vater war und seine Tochter alleine großzog.</p>
<p>Das erklärten Polizeibeamte Der Mann hatte seine Informationen nicht aktualisiert und versuchte als Beweis wegzulaufen — veröffentlichte eine Aufnahme der Brustkamera eines Polizisten.</p>
<h2>Der TCC-Skandal in Luzk: Was bekannt ist</h2>
<p>Das in sozialen Netzwerken verbreitete Filmmaterial zeigt zwei Polizisten, die einem liegenden Mann Handschellen anlegen den Boden und bringen Sie ihn zur Polizeistation. Die Menschen, die sich versammelt hatten, sind empört über die Inhaftierung.</p>
<p>Jetzt schauen sie zu </p>
<p>Lokale Medien schrieben, dass der Inhaftierte ein sechsjähriges Kind alleine großzieht und daher Anspruch auf einen Aufschub hat Mobilisierung. Es wurde auch festgestellt, dass der Mann als Schweißer arbeitet und bei der Reparatur von Ausrüstung der Streitkräfte der Ukraine geholfen hat.</p>
<h2>TsK-Skandal: Reaktion von Polizeibeamten</h2>
<p>Die Polizei äußerte sich zu dem Vorfall und sagte, dass sich der Vorfall am 18. September ereignet habe und der Häftling bei einer Überprüfung seiner Militärakten Widerstand geleistet habe. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass der Mann gesucht wurde.</p>
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<p>— Es wurde festgestellt, dass der Mann seine Angaben nicht aktualisiert hatte und gesucht wurde. Er weigerte sich, den rechtmäßigen Forderungen der Polizeibeamten nachzukommen, und versuchte zu fliehen. Er wurde festgenommen und zum OMTC und SP Luzk gebracht, — In der Nachricht heißt es.</p>
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<p>Die Polizei erinnerte außerdem daran, dass Polizeibeamte während des Kriegsrechts das Recht haben, von Wehrpflichtigen ein Militärregistrierungsdokument zu verlangen ein Ausweisdokument.</p>
<p>Polizeibeamte können außerdem prüfen, ob der Wehrpflichtige seine Daten nach dem Mobilmachungsgesetz aktualisiert hat.</p>
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