Bußgeld wegen verspäteter Zahlung der Einheitssteuer 2024: Höhe und Zeitpunkt

Bußgeld für verspätete Zahlung der Einzelsteuer 2024: Betrag und Bedingungen

< p>Die nicht rechtzeitige Zahlung von Steuern kann zu Bußgeldern und Strafen führen. Welche Strafe für die verspätete Zahlung der Einheitssteuer im Jahr 2024 vorgesehen ist – lesen Sie im ICTV Facts-Material.

Wann ist die Einheitssteuer zu zahlen

Häufigkeit der Zahlung der Einheitssteuer (UT) für Einzelunternehmer der Gruppen 1 und 2 — einmal im Monat, im Voraus spätestens am 20. Tag (einschließlich) des laufenden Monats. Die Zahlung ist auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen vorliegt, es sei denn, einem Einzelunternehmer wurde Mutterschaftsurlaub oder Steuerurlaub gewährt. Dies ist für Personen der Gruppen 1 und 2 möglich, die keine Arbeitnehmer haben.

Einzelunternehmer der Gruppe 3 müssen einmal im Quartal innerhalb von 50 Kalendertagen nach Ende des Quartals eine einmalige Steuer zahlen.

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Bußgeld wegen verspäteter Zahlung der Einheitssteuer 2024: Welcher Betrag ist vorgesehen?

Wird bei einer Steuerprüfung eine Nicht- oder Unterzahlung der Vorauszahlungsbeiträge festgestellt, wird ein Bußgeld verhängt für Einzelunternehmer der Gruppen 1 und 2 beträgt 50 % des EH-Betrags.

  • für Studenten der Gruppe 1 – 151,40 UAH;
  • für Einzelpersonen der Gruppe 2 – 710 UAH.

Die Strafe für die verspätete Zahlung einer Einzelsteuer für Einzelunternehmer der Gruppe 3 im Jahr 2024 hängt von der konkreten Situation ab.

  • bei unbeabsichtigter Verspätung oder Unterzahlung:
  1. weniger als 30 Tage – 5 % des Schuldenbetrags
  2. mehr als 30 Tage – 10 % des Schuldenbetrags .
  • bei vorsätzlicher Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung, je nach Häufigkeit:

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  • im ersten Fall – 25 % des Schuldenbetrags (Unterzahlung);
  • bei wiederholtem Verzug mit der Zahlung der nicht gezahlten Steuer für einen Zeitraum von mehr als 90 Kalendertagen – 50 % der Schuldenhöhe (Unterzahlung).
  • Bitte beachten! Die Höhe des Bußgeldes ist fest vorgegeben und hängt nicht von der Höhe der Unterzahlung ab. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Steuerbescheids (NUR) erfolgen.

    Zusätzlich zur Geldbuße müssen Einzelunternehmer, die mit der Zahlung der Steuer verspätet sind, eine Strafe zahlen. Sie läuft ab dem ersten Werktag nach dem letzten Tag der Zahlungsfrist für den EUR an.

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