Wehrdienstverweigerer ins Ausland transportiert: SBU nahm ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der regionalen Staatsverwaltung Wolyn fest

Wehrdienstverweigerer ins Ausland transportiert: Der SBU hat den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der regionalen Staatsverwaltung Wolyn festgenommen

In Wolhynien nahm der Sicherheitsdienst die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der regionalen Staatsverwaltung und sieben ihrer Komplizen fest. Der Beamte wird verdächtigt, Militärpersonal illegal über die Grenze transportiert zu haben.

Dies wurde vom SBU und der Generalstaatsanwaltschaft gemeldet.

Plan zum Transport von Wehrdienstverweigerern ins Ausland

Den Ermittlungen zufolge organisierten die Verdächtigen einen Plan zur Umgehung der Mobilisierung und zur illegalen Reise ins Ausland für Männer, die zur Mobilisierung in Frage kamen.

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Zu dieser kriminellen Vereinigung gehörten Leiter öffentlicher Organisationen und Einzelunternehmer.

Von August 2022 bis April 2023 organisierten sie unter dem Deckmantel der freiwilligen Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine den illegalen Transport weiterer Personen über die Grenze über 100 Militärangehörige als Freiwillige.

Die Verdächtigen gaben ihre Daten in das Shlyakh-System ein, das den Männern den ungehinderten Grenzübertritt ermöglichte. Nach Angaben der Ermittler beliefen sich die Kosten für eine solche Dienstleistung auf etwa 5.000 US-Dollar pro Person.

Das Geld wurde über Vermittler an die Mitglieder der kriminellen Vereinigung überwiesen.

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Foto: SBU

Wehrdienstverweigerer ins Ausland transportiert: Der SBU hat den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der regionalen Staatsverwaltung Wolyn festgenommen

Foto: SBU

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Wehrdienstverweigerer ins Ausland transportiert: Die SBU hat den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der festgenommen Regionale Staatsverwaltung Wolyn

< h2>Strafe für Kriminelle

Strafverfolgungsbeamte meldeten der ehemaligen Beamtin und ihren Komplizen den Verdacht gemäß drei Artikeln des Strafgesetzbuchs der Ukraine:

  • ch. 1 EL. 255 (Gründung, Leitung einer kriminellen Gemeinschaft oder kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung daran);
  • ch. 4 EL. 28, Teil 1 Kunst. 114-1 (Behinderung der legitimen Aktivitäten der Streitkräfte der Ukraine, begangen durch eine Gruppe von Personen aufgrund vorheriger Verschwörung);
  • ch. 4 EL. 28, Teil 3 Kunst. 332 (illegale Personenbeförderung über die Staatsgrenze der Ukraine durch eine kriminelle Organisation).

Der ehemalige Beamte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Dem Angreifer und seinen Komplizen drohen bis zu zwölf Jahre Gefängnis und die Beschlagnahmung von Eigentum. Nun wurden für alle Verdächtigen vorbeugende Maßnahmen ergriffen.

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