Bargeldhilfe für Ukrainer im September 2024: Wer kann mit Zahlungen rechnen und wie erhält man sie?

Bargeldhilfe für Ukrainer im September 2024: Wer kann mit Zahlungen rechnen und wie erhält man sie

Bürger der Ukraine, die intern vertrieben oder Opfer der russischen Aggression sind, können im September mit Bargeldhilfe von einer Reihe internationaler Organisationen rechnen.

Bargeldhilfe für Mietwohnungen mit der Unterstützung von HFCs/UHF

Das Projekt wird in Winniza und Dnjepr umgesetzt. Ziel ist es, Binnenflüchtlingsfamilien nach sechs Monaten Zwangsvertreibung zu unterstützen.

Familien von Binnenvertriebenen (nach dem 24.02.2022), die noch keine finanzielle Unterstützung für die Miete von internationalen Organisationen erhalten haben und außerdem einer der folgenden Bevölkerungsgruppen angehören, können mit Unterstützung rechnen:

Derzeit auf der Suche nach

    < li>Binnenvertriebene, Bewohner vorübergehender Wohnorte (TRP), die nach Ablauf des Bargeldhilfeprogramms in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen;
  • Binnenvertriebene, die in TPPs leben und von Räumung bedroht sind: in Schulen und Kindergärten, im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Einrichtungen zu Bildungsaktivitäten;
  • Binnenvertriebene, die bereits in Mietwohnungen leben und von Räumung bedroht sind und keine andere haben Alternative, außer zum MTP zu ziehen;
  • Neu angekommene Binnenvertriebene, die nicht an vorübergehenden Aufenthaltsorten leben möchten.

Sie können das Antragsformular ausfüllen Sie können sich selbst für die Teilnahme am Projekt bewerben, indem Sie auf den Link klicken.

Finanzielle Unterstützung durch die Right to Zakhist Charitable Foundation und UNHCR

Das Programm wurde bereits im dritten Jahr umgesetzt Zeile.

Antragsberechtigt sind sowohl Vertriebene als auch Personen, die an ihren festen Wohnsitz (insbesondere aus dem Ausland) zurückgekehrt sind. Die Höhe der Unterstützung beträgt 3.600 UAH pro Person und erstreckt sich über drei Monate — Das heißt, der Gesamtbetrag für jedes Familienmitglied beträgt 10.800 UAH.

Ein Antrag auf Bargeldunterstützung kann gestellt werden, wenn die Familie zuvor keine Unterstützung von internationalen Organisationen erhalten hat und über ein Einkommen von weniger als 5.400 UAH pro Person verfügt Familienmitglied und gehört zu den unten angegebenen Schwachstellenkategorien:

  • eine Familie mit nur einem Elternteil mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren oder mit älteren Menschen (55 Jahre und älter);
  • eine Familie, die von einem alleinstehenden/mehreren alleinstehenden älteren Menschen (55 Jahre und älter) geführt wird älter oder eine ältere Person mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren;
  • eine Familie mit einer oder mehreren Personen mit besonderen Bedürfnissen: Behinderung, chronische Krankheit.

Bei diesen Menschen kann es sich sowohl um Binnenvertriebene als auch um Rückkehrer aus dem Ausland handeln.

Bewerben können sich auch diejenigen, die keine Bargeldhilfe vom UNHCR oder anderen Organisationen erhalten haben.

< p>Wenn Sie Hilfe erhalten haben in Höhe von 2.220 UAH pro Person und Monat von einer anderen humanitären UN-Organisation, dann kann die Zahlung der Hilfe durch UNHCR verweigert werden.

Der Prozess beinhaltet ein Interview mit einem Partner-UNHCR.

An der Datenerfassungsstelle vorzulegende Dokumente:

  • Ausweisdokument;
  • Steuernummer;
  • Geburtsurkunde der Kinder (falls vorhanden);
  • Bankkartennummer für die Zahlung der Unterstützung (ePidtrimka-Karten sind nicht geeignet);
  • alle bestätigenden Dokumente Zugehörigkeit zur Gefährdungskategorie (Zertifikate, Erklärungen usw.);
  • persönliche Telefonnummer.

Alle Familienmitglieder müssen anwesend sein, um Daten zu sammeln.

Methode zur Zahlung von Bargeldhilfe an Ukrainer

Die Bargeldhilfe der Vereinten Nationen (für drei Monate am Stück) wird über das Finanzinstitut Rapyd oder Western Union auf das Griwna-Bankkonto des Haushaltsvorstands überwiesen.

Zahlungen für Binnenvertriebene im September

Im September werden die Zahlungen für diejenigen Binnenvertriebenen, denen automatisch Hilfe zugewiesen wurde und die einen Antrag auf Verlängerung der Hilfe gestellt haben, um weitere sechs Monate verlängert.

Hilfe für Bürger, die in der Ukraine leben und über die Der Status von Binnenvertriebenen lautet: für Menschen mit Behinderungen und Kinder — 3000 UAH; für andere Personen — 2000 UAH.

Bargeldhilfe in Polen

Ab dem 1. Juli 2024 können Eltern in Polen zwei Arten von Leistungen beantragen. Hilfe Guter Start— Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von 300 Zloty für den Kauf von Schulmaterial. Der Antrag kann ab dem 1. Juli beim Sozialversicherungsamt (ZUS) eingereicht werden: über den mZUS-Antrag oder die ZUS-Plattform für elektronische Dienstleistungen (PUE), über das Empatia-Portal und per E-Banking. Die „Good Start“-Förderung wird weder einem Kind gewährt, das mit der Vorschulerziehung beginnt, noch erhalten die Eltern von Schülern sie.

Zasiłek rodzinny(Familienhilfe) — ist für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen, der am 1. November beginnt und bis zum 31. Oktober dauert. Bewerbungen werden ab dem 1. Juli in elektronischer Form über das Empatia-Portal und ab dem 1. August in Papierform entgegengenommen. Der Antrag muss an Ihrem Wohnort gestellt werden. Ein wichtiges Einkommenskriterium ist 674 Zloty (Familieneinkommen pro Person), bzw. 764 Zloty, wenn es sich bei dem Familienmitglied um ein Kind mit einer Behinderung handelt. Für den Zahlungszeitraum 2024-2025 wird das Einkommen für 2023 berücksichtigt.

Derzeit beträgt die Familienbeihilfe: 95 PLN pro Kind unter 5 Jahren; 124 PLN pro Kind im Alter von 5 bis 18 Jahren; 135 Zloty pro Kind im Alter von 18 bis 24 Jahren.

Bargeldhilfeprogramm “300 Zloty”

Jeder Ukrainer, der nach dem 24. Februar 2022 nach Polen eingereist ist, kann einen erhalten -zeitliche Bargeldhilfe in Höhe von 300 PLN pro Person. Sie können für die Finanzierung von Wohnraum oder für den Kauf von Kleidung oder Schuhen, Lebensmitteln und Hygieneartikeln verwendet werden.

Diese finanzielle Unterstützung können diejenigen Ukrainer beantragen, die weiterhin legal in Polen leben und im PESEL-Register eingetragen sind. Ein Antrag für ein Kind kann von seinen Eltern, seinem Vormund usw. gestellt werden.

Ein Antrag auf Unterstützung in Höhe von 300 Zloty muss beim Sozialamt am Wohnort eingereicht werden.

Nach Prüfung des Antrags wird das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen.

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