Sekretär des Bösen: Dem 99-jährigen Nazi gelang es nicht, den Tod von 10.000 KZ-Häftlingen rückgängig zu machen
Irmgard Furchner wurde zuvor verurteilt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Der „Sekretär des Bösen“ konnte das Urteil wegen Beteiligung am Tod von 10.000 Menschen in einem Konzentrationslager nicht aufheben. Ein deutsches Gericht lehnte ihre Berufung ab.
Dies berichtet The Guardian.
Irmgard Furchner arbeitete während des Zweiten Weltkriegs als Sekretärin des SS-Kommandanten des NS-Konzentrationslagers Stutthof. Im Dezember 2022 verurteilte sie das Landgericht Itzehoe zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Der Frau wurde vorgeworfen, Teil des Hilfsapparats für das Lager gewesen zu sein. Sie wurde als „Sekretärin des Bösen“ bezeichnet und später in 10.505 Fällen als Komplizin bei Morden und in fünf Fällen als Komplizin bei versuchten Morden entlarvt.
Am 20. August lehnte ein deutsches Gericht ihre Berufung ab und das Bundesgericht bestätigte Furchners vorheriges Urteil.