Vorladungen per Post ab 17. Juli: Was Wehrpflichtige wissen müssen
< p>Ab dem 17. Juli haben Vertreter des TCC und des SP das Recht, Vorladungen an Wehrpflichtige per Post mit einer Liste der Anlagen und einer Zustellungsmitteilung an die Wohn- oder Meldeadresse zu versenden, gemäß Kabinettsbeschluss Nr. 560.
Vorladung per Post ab 17. Juli
Die Vorladung wird per Einschreiben verschickt und gilt auch dann als zugestellt, wenn die Person nicht dort wohnt, da sie dort ihre Daten aktualisieren musste den im Mobilisierungsgesetz festgelegten Zeitrahmen, insbesondere unter Angabe Ihrer genauen Adresse.
Darüber hinaus verabschiedete das Ministerkabinett am 9. Juli die Resolution Nr. 807, die es TCC-Betreibern ermöglicht, Tagesordnungen zu erstellen Verwenden Sie das Oberig-Register und zentralisieren Sie den Druckprozess.
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Dies werde die Papierlast für die TCC und das Joint Venture reduzieren, so das Verteidigungsministerium.
— Ab sofort kann das TCC Tagesordnungen mithilfe des einheitlichen staatlichen Registers für Wehrpflichtige, Militärpersonal und Reservisten erstellen, was das Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt. Das Verteidigungsministerium und der Generalstab haben Änderungen am Verfahren für die Einberufung von Bürgern zum Militärdienst zur Mobilisierung während einer besonderen Zeit initiiert, — Die Nachricht lautet.
Vorladungen per Post können per Einschreiben mit einer Beschreibung der Anlage und einer Empfangsbestätigung versandt und bei der Benachrichtigung auch an Reservisten und Militärangehörige übergeben werden.
Wenn eine solche Vorladung erstellt wird, ist der Leiter der TCC und SP oder seine Abteilung müssen am Tag ihrer Gründung eine qualifizierte elektronische Signatur anbringen.
Es ist zu beachten, dass sich die Methode zur Benachrichtigung der Wehrpflichtigen nicht geändert hat — Vorladungen werden weiterhin persönlich zugestellt oder per Post verschickt.
Wann eine Vorladung per Post als ordnungsgemäß zugestellt gilt
Eine ordnungsgemäße Bestätigung der Benachrichtigung einer Vorladung an das TCC im Falle des Versendens einer Vorladung per Post wird berücksichtigt:
- der Tag des Eingangs dieser Post;< /li>
- der Tag, an dem in der Postnachricht ein Vermerk über die Verweigerung des Empfangs der Postsendung angebracht wird;
- der Tag, an dem ein Vermerk über die Abwesenheit angebracht wird einer Person am Wohnort, die diese Person dem TCC bei der Klärung der militärischen Registrierungsdaten gemeldet hat;
- der Tag, an dem die Abwesenheit eines Bürgers an der Adresse des angegebenen oder registrierten Wohnorts festgestellt wird auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise, wenn diese Person dem TCC keine andere Wohnadresse mitgeteilt hat.
Eine Vorladung an das TCC wird spätestens am nächsten Tag nach Eingang der Vorladung versandt vom zuständigen Vorgesetzten unterzeichnet.
Gleichzeitig wird der Tag des Erscheinens bei der Vorladung eines Reservisten oder Wehrpflichtigen frühestens am 14. Tag nach Absendung der Vorladung per Einschreiben bestimmt E-Mail mit Empfangsbestätigung.