Zuschuss: Wer im Jahr 2024 möglicherweise keine Hilfe vom Staat erhält

Förderung: wer im Jahr 2024 möglicherweise keine staatliche Hilfe erhält

Das Ministerium für Sozialpolitik sagte, dass einige Ukrainer möglicherweise keine Subventionen erhalten. Welche Ukrainer werden im Jahr 2024 ohne Subventionen dastehen und warum ist das passiert — Lesen Sie weiter zu ICTV Facts.

Subvention: Wer erhält im Jahr 2024 möglicherweise keine Zahlungen?

Bewohner einiger Häuser erhalten möglicherweise keine Zahlungen. Tatsache ist, dass Teile der Wohnungseigentumsgemeinschaft (Miteigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses) und einige Anbieter öffentlicher Versorgungsleistungen der Pensionskasse nicht die für die Gewährung von Wohnbeihilfen und -beihilfen erforderlichen Informationen übermitteln.

DaherBewohner dieser Häuser erhalten möglicherweise keine Subventionen.

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Auf der Website des Ministeriums für Sozialpolitik wird angegeben, wer möglicherweise keine Subventionen erhält:

„Durch solche Untätigkeit können Menschen zu Geiseln der Situation werden. Die Pensionskasse erhält nicht die für die Zuweisung von Wohn- und Nebenkostenzuschüssen notwendigen Informationen. Und als Folge davon erhalten diejenigen, die finanzielle Unterstützung benötigen, keine Wohnzuschüsse oder Leistungen für Wohnraum und kommunale Dienstleistungen, heißt es in der Mitteilung.

Dies erklärt, warum keine Zuschüsse gewährt werden und an wen diese gewährt werden verlieren Zahlungen bei Untätigkeit.

So beantragen Sie einen Zuschuss

Am 13. Juni 2023 verabschiedete die Regierung einen Beschluss, der den Ukrainern das Verfahren zur Beantragung einer Wohnbeihilfe so weit wie möglich vereinfachen und eine schnelle Entscheidung über deren Gewährung gewährleisten soll.

Dokumente für die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen können online bei der Pensionskasse der Ukraine (PFU) eingereicht werden. Somit müssen Sie keine Zeit mehr mit Warteschlangen verschwenden.

Ein Antrag auf Fördermittel kann elektronisch eingereicht werden über:

  • Online-Konto auf dem Webportal der Pensionskasse der Ukraine;
  • in der mobilen Anwendung der Pensionskasse der Ukraine;
  • über das Diya-Portal.

Diese Art der Einreichung von Unterlagen minimiert die Fehlerwahrscheinlichkeit und spart dem Antragsteller Zeit.

Der Antrag kann jedoch wie bisher per Post versandt oder über Servicezentren der PFU, CPAU eingereicht werden ( Verwaltungsdienststellen), autorisierte Beamte des ländlichen Exekutivorgans, des Dorfes, des Stadtrats der jeweiligen Gebietsgemeinschaft.

Im elektronischen Antrag müssen Sie Angaben zu den Haushaltsmitgliedern machen, denen der Zuschuss gewährt werden soll zugewiesen, Wohnort und Kontoverbindung zur Überweisung von Fördermitteln im Falle einer Zahlungsabtretung.

< p>Achtung! Für die Antragstellung ist kein persönlicher Besuch bei der Pensionskassenbehörde erforderlich.

Danach wird die Pensionskassenbehörde selbständig aus offiziellen Quellen Informationen einholen und verarbeiten, die Informationen prüfen und Zahlungen zuordnen.< /p>

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