Kommuniqué des Gemeinsamen Friedensgipfels: Welches andere Land hat seine Unterschrift zurückgezogen und welches ist erschienen?

Gemeinsames Kommuniqué des Friedensgipfels: Welches andere Land hat seine Unterschrift zurückgezogen und wer ist erschienen? Irina Martsiyash

Kommuniqué des Gemeinsamen Friedensgipfels: Welches andere Land hat seine Unterschrift zurückgezogen und wer ist erschienen?“ /></p>
<p>Es ist bekannt, wer sonst noch seine Unterschrift unter dem Kommuniqué des Friedensgipfels/Fotobüro des Präsidenten zurückgezogen hat</p>
<p _ngcontent-sc141 class=Die Liste der Länder, die das gemeinsame Kommuniqué unterstützt haben, folgt Der Friedensgipfel in der Schweiz hat sich verändert. Damit ist ein weiteres Land von dieser Liste verschwunden.

Dies geht aus der aktualisierten Unterzeichnerliste hervor, die auf der Website des Schweizer Aussenministeriums veröffentlicht wurde.

Welches andere Land hat seine Unterschrift unter dem gemeinsamen Kommuniqué des Friedensgipfels zurückgezogen

Nach Durchsicht der aktualisierten Liste der Unterzeichner des gemeinsamen Kommuniqués des Weltfriedensgipfels ist daher klar, dass eines der afrikanischen Länder seine Unterschrift zurückgezogen hat. Eigentlich geht es um Ruanda

Ruanda war in der am 16. Juni vorgelegten Liste der Unterzeichner vertreten, laut der aktualisierten Liste ist dieses afrikanische Land jedoch nicht dabei darauf.

Gleichzeitig erschien das Ökumenische Patriarchat auf der Liste, das am 16. Juni noch nicht vorhanden war.

Zuvor hatten Irak und Jordanien ihre Unterschriften unter der Abschlusserklärung des Globalen Friedensgipfels zurückgezogen.

Gemeinsames Kommuniqué: main

Die Teilnehmer, die das Kommunique unterzeichnet haben, bekräftigen ihre Verpflichtung, die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates zu unterlassen und die Grundsätze der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität aller Staaten, einschließlich der Ukraine, im Rahmen ihrer internationalen Beziehungen zu wahren anerkannte Grenzen sowie Hoheitsgewässer und die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln als Grundsätze des Völkerrechts.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer eine gemeinsame Vision zu folgenden wichtigen Aspekten:

  • die Unzulässigkeit des Einsatzes von Atomwaffen im Krieg in der Ukraine. Kernkraftwerke und -anlagen, insbesondere das Kernkraftwerk Zaporozhye, müssen unter der vollständigen souveränen Kontrolle der Ukraine und der Aufsicht der IAEA sicher betrieben werden.
  • Freie, vollständige und sichere Handelsschifffahrt, Zugang zu den Seehäfen der Schwarzen und das Asowsche Meer sind von entscheidender Bedeutung. Ernährungssicherheit sollte niemals als Waffe eingesetzt werden. Ukrainische Agrarprodukte müssen sicher und frei an Drittländer geliefert werden.
  • Alle Kriegsgefangenen müssen nach dem Prinzip „Alle gegen alle“ freigelassen werden. Darüber hinaus müssen alle deportierten und illegal vertriebenen ukrainischen Kinder und andere illegal inhaftierte Zivilisten in die Ukraine zurückgebracht werden.

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