Aufschub von der Wehrpflicht um weitere zwei Monate verlängert – Beschluss des Ministerkabinetts

Der Aufschub von der Wehrpflicht wurde um weitere zwei Monate verlängert – Beschluss des Ministerkabinetts

Auf einer Sitzung am 4. Juni verlängerte die Regierung den durch Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums gewährten Aufschub von der Einberufung zum Militärdienst zur Mobilisierung um weitere zwei Monate.

Dies gab der Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada Taras Melnychuk

Mobilisierungsaufschub: Fristverlängerung

Das Ministerkabinett heute bekannt hat entsprechende Änderungen an der Resolution Nr. 516 vom 7. Mai 2024 „Über die Verlängerung der Gültigkeit von Aufschiebungen von der Einberufung zum Wehrdienst zur Mobilisierung“ vorgenommen, die zuvor eine solche Aufschiebung um einen Monat verlängert hatte.

Jetzt im Auge behalten

Laut Melnichenko sehen die Änderungen eine Verlängerung der Aufschiebungen von der Einberufung zum Militärdienst zur Mobilisierung vor, die Wehrpflichtigen durch entsprechende Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums gewährt wurden, was jedoch nicht der Fall war endet am Tag der Beschlussfassung,automatisch für drei Monate, statt für einen Monat, wie bisher vorgesehen.

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