Wenn ein Kind eine Behinderung hat, kann es mobilisiert werden: erklärt ein Anwalt
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Die allgemeine Mobilisierung in der Ukraine geht weiter. Dabei werden die Streitkräfte der Ukraine mit neuem Militärpersonal aufgefüllt, das nach verschiedenen Kriterien für den Militärdienst geeignet ist.
Bestimmte Personengruppen werden jedoch nicht in die Streitkräfte mobilisiert. Können sie mobilisiert werden, wenn ein Kind mit einer Behinderung — Lesen Sie im ICTV Facts-Material.
Ein Kind mit einer Behinderung: Wird es in diesem Fall mobilisiert?
Gemäß dem neuen Gesetz zur Stärkung der Mobilisierung , sie unterliegen nicht der Einberufung zum Militärdienst im Rahmen der Mobilisierung:
Beobachtet werden jetzt
- wehrpflichtige Frauen und Männer, Vormunde, Treuhänder, Pflegeeltern, Elternerzieher, die ein Kind mit einem großziehen Behinderung unter 18 Jahren;
- Frauen und Männer, die ein erwachsenes Kind unterstützen, das eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I oder II ist.
Rechtsanwalt Artem Zaika argumentiert dass die Anwesenheit eines unterhaltsberechtigten Kindes mit einer Behinderung einen Grund für die Befreiung von der Wehrpflicht während der Mobilmachung darstellt. Es gewährt auch das Recht, die Staatsgrenze während des Kriegsrechts zu überschreiten.
Das heißt, eine Person ist von der Mobilisierung befreit, wenn sie ein Kind mit einer Behinderung hat, jedoch unter der Voraussetzung, dass alle Belege vorliegen.< /p>
Eine solche Person kann eine Vorladung zur Klärung der Legitimation ausstellen. Danach muss er eine Bestätigung über seine Befreiung von der Mobilisierung vorlegen, beispielsweise, dass er Vater eines Kindes mit einer Behinderung ist.
Der Anwalt weist darauf hin, dass der entscheidende Faktor in diesem Gesetz die Tatsache der Erziehung ist das Kind. Das heißt, die Bestätigung der Tatsache der Erziehung kann beispielsweise eine Heiratsurkunde sein (genau die Ehe, in der ein Kind mit einer Behinderung großgezogen wird). Darüber hinaus wird die biologische Beziehung zwischen Vater und Kind in dieser Norm nicht erwähnt.