TCC-Vertreter durften rund um die Uhr Vorladungen zustellen – Kabinettsbeschluss
Vertreter der territorialen Rekrutierungszentren (TCC) haben das Recht, Reservisten und Wehrpflichtigen rund um die Uhr Vorladungen zuzustellen.
Dies ist im Kabinettsbeschluss Nr. 560 vorgesehen vom 16. Mai 2024, der das Verfahren zur Einberufung von Bürgern zum Wehrdienst zur Mobilisierung für einen besonderen Zeitraum genehmigte.
Zustellung von Vorladungen: Was wurde vom TCC erlaubt
Absatz 35 von In der entsprechenden Resolution heißt es, dass die Zustellung von Vorladungen an Reservisten und Militärangehörige rund um die Uhr erfolgt:
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- < li>an der Adresse des Wohnortes oder der Adresse des erklärten/gemeldeter Wohnort:
- am Arbeits- oder Studienort:
- an öffentlichen Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Bauwerken, an überfüllten Orten;
- direkt beim TCC und SP;
- an Kontrollpunkten (Kontrollpunkten), Kontrollpunkten jenseits der Staatsgrenze.
Gleichzeitig werden während der Zustellung der Vorladung Foto- und Videoaufzeichnungen durchgeführt durch einen Vertreter des regionalen Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentrums oder einen Polizeibeamten erfolgen.
Vorladungen per Post
Dekret Nr. 560 sieht außerdem vor, dass Vorladungen 60 Tage danach versandt werden Das Dekret tritt mit der Bekanntgabe der Mobilisierung durch den Präsidenten der Ukraine in Kraft, also ab dem 18. Juli.
Das heißt, per Post verschickte Vorladungen gelten nun in bestimmten Fällen als ordnungsgemäß zugestellt, auch wenn die Person dies getan hat nicht physisch erhalten.