Der vorübergehende Schutz für Ukrainer in Polen wird bis Oktober 2025 verlängert: wichtige Änderungen

Vorübergehender Schutz für Ukrainer in Polen wird bis Oktober 2025 verlängert: wichtige Änderungen< /p >

Am 30. April verabschiedete der polnische Ministerrat einen Gesetzentwurf, der die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer bis zum 30. September 2025 sowie die Kürzung einer Reihe von Leistungen vorsieht. Jetzt muss es vom Parlament genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Dies wird auf der Website der polnischen Regierung berichtet.

Vorübergehender Schutz für Ukrainer in Polen: wichtige Änderungen

Was sich für Flüchtlinge aus der Ukraine ändern wird:

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1)Die Gültigkeitsdauer des vorübergehenden Schutzes für Bürger der Ukraine wird vom 30. Juni 2024 bis zum 30. September 2025 verlängert.

2) Gleichzeitig wird dies ab 2025 der Fall sein Es ist möglich, den Aufenthaltsstatus vom derzeitigen vorübergehenden Schutz in eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 3 Jahren zu ändern.

3) Ab dem 1. Juli 2024 gilt das System der Unterstützung für die Ukrainer wird sich ändern:

  • Die Finanzierung der Unterstützung im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung für ukrainische Flüchtlinge (die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden) ist nur auf der Grundlage einer unterzeichneten Vereinbarung mit dem zuständigen Woiwoden oder der auf Anordnung des Woiwoden handelnden lokalen Regierungsbehörde möglich;
  • Die Regeln für die Kostenerstattung für Unterkunft und Verpflegung in Sammelunterkünften werden geändert, wodurch eine effizientere Einziehung der fälligen Zuschüsse als bisher gewährleistet wird;
  • Zahlungen im Zusammenhang mit der Entschädigung für die Unterkunftskosten und Lebensmittel für Flüchtlinge, die Eigentümern von Privatwohnungen entstehen, werden nicht weitergeführt;< /li>
  • Die Finanzierung des Fotografierens für Dokumente und die einmalige Geldunterstützung in Höhe von 300 Zloty werden eingestellt;
  • Für Kinder ukrainischer Staatsbürger wird eine Schulpflicht eingeführt, und die Zahlung der Unterstützung wird 800 “ Zloty plus” wird ab dem Studienjahr 2025-2026 an die Erfüllung dieser Verpflichtung geknüpft.

4) Der vorübergehende Schutz wird auf zwei weitere Kategorien von Ausländern ausgeweitet :

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  • minderjährige Kinder ukrainischer Staatsbürger,
  • minderjährige Kinder von Ehepartnern ukrainischer Staatsbürger, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • < strong>5) Die Bereitstellung psychologischer Dienste für ukrainische Flüchtlinge wird Bürgern der Ukraine zur Verfügung stehen, die in Polen leben und über die entsprechende Ausbildung verfügen.

    Der Gesetzentwurf muss noch vom polnischen Parlament genehmigt und unterzeichnet werden vom Präsidenten. Die neuen Regeln sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    In Polen gibt es 950.000 Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus.

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