Die Regierung hat Zahlungen für den Unabhängigkeitstag im Jahr 2024 genehmigt: Wer erhält welche Prämien?

Die Regierung hat Zahlungen für den Unabhängigkeitstag im Jahr 2024 genehmigt: Wer erhält welche Boni

Die Regierung der Ukraine hat die Höhe einer einmaligen Barzahlung zum Unabhängigkeitstag der Ukraine an Veteranen und andere Bevölkerungsgruppen im Jahr 2024 genehmigt.

Dies wurde bekannt gegeben von der Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada Taras Melnitschuk.

< h2>Barzahlungen zum Unabhängigkeitstag

Es handelt sich um Personen, die den Gesetzen über den Status von Kriegsveteranen, Garantien ihres sozialen Schutzes und über Opfer nationalsozialistischer Verfolgung unterliegen.

Jetzt im Blick

Also bis zum 24. August 2024 Menschen mit Behinderungen aufgrund von Kriegen und ehemaligen Minderjährigen (die zum Zeitpunkt der Inhaftierung unter 14 Jahre alt waren) Häftlinge von Konzentrationslagern, Ghettos und anderen Orten der Zwangshaft, anerkannt als Menschen mit Behinderungen aufgrund einer allgemeinen Krankheit, eines Arbeitsunfalls und anderer Gründe.< /p>

Somit sind die Größen für die angegebenen Bevölkerungsgruppen:

  • I-Gruppe — 3,1 Tausend Griwna;
  • Gruppe II — 2,9 Tausend Griwna;
  • Gruppe III — 2,7 Tausend Griwna;

Teilnehmer an Feindseligkeiten, verletzte Teilnehmer der Revolution der Würde und ehemalige Minderjährige (die zum Zeitpunkt der Inhaftierung unter 18 Jahre alt waren), Gefangene von Konzentrationslagern, Ghettos und anderen Orten der Zwangshaft sowie geborene Kinder an diesen Orten der Zwangshaft ihrer Eltern werden Zahlungen in Höhe von 1.000 Griwna zugesprochen.

Personen, die sich besondere Verdienste um das Vaterland erworben haben — 3,1 Tausend Griwna.

Gleichzeitig werden Zahlungen in Höhe von 650 Griwna an folgende Personen vergeben:

  • Familienmitglieder verstorbener Kriegsveteranen;
  • Familienangehörige von verstorbenen (verstorbenen) Verteidigern und Verteidigern der Ukraine, Ehefrauen (Ehemänner) von verstorbenen Personen mit Kriegsbehinderungen, die nicht wieder geheiratet haben;
  • Ehefrauen (Ehemänner) von verstorbenen Kombattanten, Kriegsteilnehmern und Opfern NS-Verfolgung, zu Lebzeiten anerkannte Menschen mit Behinderungen aufgrund einer allgemeinen Krankheit, eines Arbeitsunfalls und aus anderen Gründen, die nicht ein zweites Mal geheiratet haben.

Kriegsteilnehmer und ehemalige KZ-Häftlinge , Ghettos und andere Orte der Zwangsverhaftung, Menschen, die zur Zwangsarbeit verschleppt wurden, Kinder von Partisanen, Untergrundkämpfer und andere Teilnehmer am Kampf gegen das nationalsozialistische Regime hinter den feindlichen Linien — 450 Griwna.

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