Diejenigen, die „eingeschränkt dienstfähig“ sind, müssen die militärische und militärische Prüfung erneut bestehen, – Verteidigungsministerium

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<p>Militärangehörige, die für „eingeschränkt diensttauglich“ erklärt wurden, müssen sich einer zweiten ärztlichen Untersuchung unterziehen/Collage 24 Channel (Foto Shutterstock)</p>
<p _ngcontent -sc91 class=Das Verteidigungsministerium erläuterte, ob diejenigen, die „eingeschränkt diensttauglich“ seien, die militärische Militärprüfung erneut bestehen müssen. Sie gaben eine positive Antwort.

Soldaten, die als „eingeschränkt diensttauglich“ anerkannt wurden, müssen sich einer zweiten ärztlichen Untersuchung unterziehen, da die Werchowna Rada der Ukraine ein solches Konzept abgeschafft hat. Dies gab die stellvertretende Verteidigungsministerin Natalya Kalmykova während des Spendenmarathons bekannt.

Wiederholte militärische und militärische Ausbildung für „eingeschränkt fit“

Diejenigen Personen, die das VVK-Gutachten „eingeschränkt tauglich“ erhalten haben, werden einer erneuten Untersuchung unterzogen und ihre Eignung für den Dienst festgestellt. Und in Zukunft wird die Militärmedizinische Kommission eine solche Schlussfolgerung nicht mehr ziehen“, bemerkte Natalya Kalmykova.

Sie fügte hinzu, dass solche Änderungen das Leben Zehntausender Menschen erleichtern werden.

„Und Verwandte „und das Militär selbst wandten sich an das Verteidigungsministerium und andere Behörden mit der Bitte, dieses Problem zu lösen. Und wir sind sehr froh, dass die Werchowna Rada der Ukraine diese Änderungen unterstützt hat“, fasste der stellvertretende Verteidigungsminister zusammen Ukraine Natalya Kalmykova.

Wenn Militärangehörige keine militärische und militärische Ausbildung absolvieren müssen: was bekannt ist

  • Die Werchowna Rada stimmte für einen Gesetzentwurf zur Gewährleistung der Rechte des Militärpersonals auf sozialen Schutz.
  • Insbesondere stellten die Abgeordneten die Frage des Bestehens des Militär- und Militärausbildungstests.
  • Daher das Neue Das Gesetz erlaubt die Behandlung von verwundeten Militärangehörigen, insbesondere im Ausland, bis zu 12 Monate lang, ohne dass eine militärische Ausbildungsprüfung abgelegt werden muss. Zuvor war die Provision alle 4 Monate erforderlich.

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