„Wir wollen keine sanktionierten Personen in Europa“: Europaabgeordneter zur Kriminalisierung der Sanktionsumgehung

"Wir wollen keine sanktionierten Personen in Europa sehen

Das Europäische Parlament sprach über die Kriminalisierung der Umgehung von Sanktionen in der EU/Collage 24 Channel

Das Europäische Parlament hofft, dass die Richtlinie auf Die Kriminalisierung von Verstößen und Umgehungen von EU-Sanktionen wird bestehende Beschränkungen verstärken, die zuvor von der EU akzeptiert wurden. Die Ergebnisse dieser Richtlinie hängen jedoch von ihrer praktischen Anwendung ab.

Mehr dazu im Kommentar 24 Channel berichtete über die Berichterstatterin der Richtlinie, MdEP der parlamentarischen Fraktion Renew Europe – Sophie Int Veld. Ihr zufolge soll dieser Gesetzgebungsakt Lücken zur Umgehung von Sanktionen schließen und eine aktive Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten gewährleisten.

Das Europäische Parlament sprach darüber Kriminalisierung von Umgehungssanktionen

Der Europaabgeordnete stellte fest, dass einige EU-Mitglieder zuvor „ein Auge zugedrückt“ hätten, um Sanktionen zu umgehen. Einer der Punkte des Gesetzgebungsakts sieht Beschränkungen der Möglichkeit sanktionierter Personen vor, Einkäufe im Ausland zu tätigen.

Wir wollen nicht länger, dass sanktionierte Personen durch Europa laufen, Ski fahren, „Wenn sie in Paris einkaufen gehen, wickeln sie hier ihre Finanzgeschäfte ab“, sagte die Europaabgeordnete.

Deshalb wies Sophie Int Veld darauf hin, dass das Europäische Parlament wirklich so viele Schlupflöcher wie möglich für sanktionierte Personen schließen möchte.

Das Europäische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Umgehung von Sanktionen unter Strafe stellt

Es ist erwähnenswert, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments an diesem Tag neue Regeln zur Harmonisierung der Sanktionswirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet haben. Es stellt die Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen unter Strafe.

Diese Gesetzgebung führt einheitliche Definitionen von Verstößen ein, wie z. B. das Nichteinfrieren von Geldern, die Nichteinhaltung eines Reiseverbots oder eines Waffenembargos, die Überweisung von Geldern an sanktionierte Personen usw Geschäfte mit staatseigenen Unternehmen aus Ländern tätigen, die unter Sanktionen stehen. Diese Definitionen umfassen auch die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen und Rechtsberatung.

Allerdings gilt „humanitäre Hilfe oder Unterstützung für grundlegende menschliche Bedürfnisse“ nicht als Verstoß gegen die Sanktionen. Allerdings definiert das Dokument die Umgehung von Sanktionen als Straftat.

Künftig muss die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom Rat der Europäischen Union formal unterstützt werden, bevor sie in Kraft tritt.

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