Mindestlohn 2024: Wie hoch wird der Betrag abzüglich Steuern sein?
< p>Am 9. November 2023 verabschiedete die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz über den Staatshaushalt der Ukraine für 2024. Laut Staatshaushalt für 2024 wurden wichtige Indikatoren festgelegt: der Mindestlohn und der existenzsichernde Lohn.
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Mindestlohn in der Ukraine ohne Steuern 2024: Betrag
Der Mindestlohn ist gemäß dem Gesetz der Ukraine über die Vergütung Nr. 108/95-BP vom 24. März 1995 staatlich garantiert Mindestlohn für die vom Arbeitnehmer geleistete monatliche oder stündliche Arbeitsnorm.
Aktuell im Blick
Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der dadurch verursachten Schäden änderte sich die Höhe des Mindestlohns im Jahr 2023 nicht und betrug 6.700 UAH (monatlich) bzw. 40,46 UAH (stündlich). Im Jahr 2024 ist jedoch eine Erhöhung der Zahlungen geplant.
Laut dem verabschiedeten Staatshaushalt für 2024 wird sich der Mindestlohn zweimal ändern:
- ab dem 1. Januar – 7.100 UAH monatlich und 42,60 UAH stündlich;
- vom 1. April – 8.000 UAH und 48 UAH pro Stunde.
Rechtsanwalt und Anwalt Rostislav Kravets bemerkte, dass es zur Ermittlung der Höhe des Mindestlohns für die persönliche Auszahlung an Arbeitnehmer im Jahr 2024 nach Steuern erforderlich sei, die Einkommensteuer und die Militärsteuer vom aktuellen Mindestlohnniveau (diesem Betrag) abzuziehen wird vom Satz des Arbeitnehmers abgezogen).
Als Ergebnis erhalten wir:
- Mindestlohn für den Arbeitnehmer (Mindestlohn – 18 % (Einkommensteuer) – 1,5 % (VS) – ab 1. Januar 2024 Jahr – 5.734,67 UAH;
- Mindestlohn in den Händen eines Arbeitnehmers (Mindestlohn – 18 % (Einkommensteuer) – 1,5 % (VS) – ab April 1, 2024 – 6.461,6 UAH.< /li>
Außerdem muss der Arbeitgeber den einheitlichen Sozialbeitrag in Höhe von 22 %, also 1.562 UAH, zahlen.
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Der Anwalt stellte fest, dass die derzeitige Höhe des Mindestlohns für alle ukrainischen Arbeitgeber, die Leiharbeitskräfte beschäftigen, obligatorisch ist, unabhängig vom Lohnsystem des Unternehmens oder seiner Eigentumsform.
Bitte beachten! Die Zahlung eines Gehalts unter dem Mindestlohn an einen Arbeitnehmer, sofern er die monatliche oder stündliche Arbeitsnorm erfüllt hat, gilt als Verstoß gegen das Arbeitsrecht und zieht für den Arbeitgeber eine Geldstrafe in Höhe des Zweifachen des Mindestlohns nach sich:
- vom 1. Januar 2024 – 14.200 UAH;
- vom 1. April – 16.000 UAH.
Die Höhe der Geldbuße wird jeweils berechnet Mitarbeiter, gegen den ein Verstoß begangen wurde.
Wir erinnern Sie daran, dass ab dem 1. Januar auch die Lebenshaltungskosten auf 2.920 UAH pro Person und Monat gestiegen sind.
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