Der vorübergehende Schutz für Ukrainer in Polen wurde bisher nicht verlängert: Was bekannt ist

Der vorübergehende Schutz für Ukrainer in Polen wurde noch nicht verlängert: was bekannt ist< /p>

Die Verlängerung der vorübergehenden Schutzbescheinigungen in Polen bis zum 4. März 2025 gilt nicht für Ukrainer, sondern nur für Bürger von Drittstaaten, die sich zu Beginn eines umfassenden Krieges rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.< /p>

Dies wird von der Botschaft der Ukraine in Polen gemeldet.

— Den auf der offiziellen Seite der Ausländerbehörde veröffentlichten Informationen zufolge bedeutet die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen über den vorübergehenden Schutz (Achtung: nicht PESEL UKR) keine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des vorübergehenden Schutzes für Bürger der Ukraine (PESEL mit UKR-Status)! — informiert das Ministerium.

Es wird klargestellt, dass Bescheinigungen über vorübergehenden Schutz an Bürger von Drittstaaten ausgestellt wurden, die sich zum Zeitpunkt des Beginns der groß angelegten Invasion rechtmäßig im Land aufhielten Territorium der Ukraine und kam auf der Flucht vor Feindseligkeiten in Polen an.

Jetzt beobachten

Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger der Ukraine, die in Polen auf der Grundlage des Sondergesetzes vom 12. März 2022 vorübergehenden Schutz erhielten, d. h. erhielten Inhaber einer PESEL-Nummer mit UKR-Status können sich ab dem 18. Januar 2024 auf der Grundlage dieses Status bis zum 4. März 2024 in Polen aufhalten.

Wie Dziennik Gazeta Prawna berichtet, arbeitet die polnische Regierung an einer Änderung auf das Sondergesetz, das eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ukrainischer Flüchtlinge bis zum 4. März 2025 vorsieht. Es wird in den kommenden Wochen dem Seimas vorgelegt.

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